Haustarife bei den Busunternehmen werden im Schwarzwald-Baar-Kreis künftig durch Verbundtarife ersetzt werden. Foto: © connel design/Fotolia.com

Nahverkehrsplan bringt viele Veränderungen. Verbundtarif ersetzt Haustarif. Kreisräte debattieren.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Der Landkreis soll für die Stadtverkehre in Villingen-Schwenningen und Donaueschingen bis Ende 2019 die Auszahlung der Ausgleichsmittel, die durch den neuen Nahverkehrsplan entstehen, übernehmen.

Das ist in einem Beschlussvorschlag enthalten, der dem Kreistag am Montag, 9. April, vorliegt. Der Landesgesetzgeber habe, so die Kreisverwaltung, das Gesetz über Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Januar 2018 geändert.

Im Zuge dieser Änderung wurde die Zuständigkeit für die Verteilung von Ausgleichsleistungen an die Landkreise übertragen. "Zugleich erhält der Schwarzwald-Baar-Kreis 3,46 Millionen Euro jährlich zur Finanzierung der Verkehrs- und Tarifleistungen im öffentlichen Personennahverkehr, die bislang direkt an die Verkehrsunternehmen im Kreis geflossen sind."

Die Ausgleichszahlungen, so die Kreisverwaltung, seien dem Grunde nach als Kompenstion dafür gedacht, dass Verkehrsunternehmen Schülern und Auszubildenden verbilligte Zeitkarten zur Verfügung stellen. Die Mittel wurde nab 2007 pauschaliert. " Diese Regelung war nun aber nicht mit EU-Recht vereinbar, weil tatsächlich mehr Geld verteilt wurde, als durch die Rabattierung der Ausbildungskarten begründbar war." Vorgaben des EU-Rechts bedeuten, dass die Mittelverteilung "transparent und diskriminierungsfrei" erfolgen muss.

Durch die Umsetzung des Ende 2017 beschlossenen Nahvehrkehrsplanes sollen in nahezu allem Bereichen des Schwarzwald-Baar-Kreises ab Dezember 2019 sukzessive Verkehrsleistungen ausgebaut werden. "Das bedeutet für die Fahrgäste eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Zugleich werden die Unternehmer vor neue Herausforderungen gestellt, auch im Hinblick auf die Kalkulation ihres Angebotes", heißt es in einer Verwaltungsvorlage dazu.

Insofern halte es die Verwaltung für richtig, den Unternehmen durch die vorläufige Fortführung der Status-quo-Verteilung der Ausgleichsmittel Planungssicherheit für die kommenden zwei Jahre zu geben. Mit dem nun vorgelegten Satzungsentwurf bestehe eine transparente und diskriminierungsfreie Regelung, die "keine finanziellen Verwerfungen zwischen den Unternehmen" hervorrufen wurde.

Zugleich, so betont die Verwaltung, würden keine neuen Besitzstände begründet, weil die Satzung zeitlich befristet sei.

Die Einigung mit den beiden großen Kreisstädten auf eine pragmatische Vorgehensweise werde als "Zeichen der guten Zusammenarbeit und des Vertrauens" gesehen.

Die Satzung, die die Verwaltung unter Beteiligung des VSB über die Festlegung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV und die Gewährleistung von Ausgleichsleistungen im Schwarzwald-Baar-Kreis erarbeitet hat, wurde nach Grundsätzen entwickelt: Bei Gründung des VSB wurden die Haustarife der einzelnen Unternehmen durch den Verbundtarif ersetzt.

Die dadurch bei den Unternehmen entstehenden Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste werden durch den Landkreis ausgeglichen.

Durch die Verbundsgründung konnten aber auch die Zuweisungen deutlich erhöht werden. Diese Steigerungen werden laut Verwaltung für die Finanzierung der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste uns somit zur Entlastung des Kreishaushaltes verwendet.