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Kein nennenswerter Niederschlag in nächsten Wochen erwartet. Wasserentnahme per Pumpe verboten.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Hitze der vergangenen Tage hat gravierende Auswirkungen: Niedrigwasser in Flüssen, Bächen und Seen.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und den aktuell hohen Temperaturen führen die oberirdischen Gewässer im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis Niedrigwasser.

Da die Wetterprognose für die weiteren zwei Wochen keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, weist das Landratsamt auf die geltenden Regelungen bei Wasserentnahmen hin. Eine Entnahme aus Gewässern, zum Beispiel für die Gartenbewässerung mittels technischer Hilfsgeräte wie einer Pumpe, ist nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet.

Wasserentnahme ohne Erlaubnis ist Ordnungswidrigkeit

Der Gemeingebrauch im Wasserrecht erlaubt nur die Wasserentnahme mittels Schöpfgeräten, wie bei spielsweise einem Eimer, aus Gewässern. Sollte das Wasser aus den Gewässern ohne rechtliche Erlaubnis durch eine Pumpe entnommen werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu mehreren tausend Euro belegt werden.

Das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz als untere Wasserbehörde appelliert daher an die Bürger des Landkreises diese Regelungen zu beachten, damit die Gewässer nicht zusätzlich beansprucht werden und bei Anzeigen keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden müssen.

Weitere Informationen: Zusätzliche Informationen bietet die Broschüre "Leben am Gewässer", erhältlich im Landratsamt oder unter www.lrasbk.de abrufbar.