Wohnblöcke im Erbsenlachen sollen genutzt werden. Vor allem Familien und Frauen mit Kindern ziehen ein.
Schwarzwald-Baar-Kreis - In VS-Villingen beabsichtigt das Landratsamt in zwei Wohnblöcken in der Straße Erbsenlachen 14 bis 18 sowie 20 bis 24 eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber einzurichten. Die beiden Wohnblöcke, die im Eigentum des Bundes stehen und bislang von französischen Militärangehörigen genutzt wurden, halten insgesamt 48 Wohnungen vor.
45 Wohnungen sollen nach den Plänen des Landratsamtes mit zirka 200 Personen belegt werden. Drei Wohnungen werden für die Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft und die Sozialbetreuung der Asylbewerber vor Ort eingerichtet. Der Landkreis ist bestrebt, in die Wohnungen überwiegend Familien und Witwen mit Kindern unterzubringen. "Der Wohnungszuschnitt und die umliegende Bebauung eignen sich hervorragend für eine gelingende Integration", stellen Landrat Sven Hinterseh und Oberbürgermeister Rupert Kubon fest. Das Landratsamt werde sich daher als zuständige Behörde bei der zentralen Landesaufnahmestelle in Karlsruhe um eine entsprechende Berücksichtigung bei der Zuweisung bemühen.
Hinterseh und Kubon: „Vor der Belegung der Wohnungen mit Asylbewerbern ist uns der Dialog mit der Nachbarschaft wichtig. Daher wollen wir, wie auch in VS-Schwenningen bei der Belegung der Gemeinschaftsunterkunft in der Alleenstraße den Austausch mit den Nachbarn suchen und umfassend informieren. Wir sind sicher, dass die Bevölkerung großes Verständnis für die Notsituation der Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufbringen und, dass ein verträgliches Miteinander möglich sein wird." Das Landratsamt wird wie in VS-Schwenningen und in den anderen Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis das Umfeld unterstützen, um bürgerschaftliches Engagement und ein gegenseitiges Kennenlernen zu ermöglichen. Hintergrundinfo: Die Anzahl der Asylbewerber, die derzeit nach Deutschland kommen, steigt seit einigen Monaten kontinuierlich an. In Deutschland ist jedes Bundesland nach einer festgelegten Quote aufnahmepflichtig.
In Baden-Württemberg müssen 12,93 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland aufgenommen werden. Im Schwarzwald-Baar-Kreis – der 1,98 Prozent von den in Baden-Württemberg aufgenommenen Asylbewerbern unterbringen muss - ist das Landratsamt die dafür zuständige Behörde. Dies ist der Grund dafür, dass das Landratsamt in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den Städten und Gemeinden intensiv nach geeigneten Objekten Ausschau gehalten hat. Derzeit unterhält der Landkreis Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in St. Georgen in der Stadtmitte, in Maria Tann (Unterkirnach/VS-Villingen), im Sternensaal in Donaueschingen, in der Obereschacher Straße VS-Villingen und in der Alleenstraße in VS-Schwenningen.