31-Jährige verbreitet auf Facebook, dass Flüchtlinge junges Mädchen vergewaltigt haben sollen. Gerücht zieht weite Kreise.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Schwarzwald-Baar-Kreis - Weil sie im sozialen Netzwerk Facebook behauptet hatte, ein Asylsuchender habe ein Mädchen vergewaltigt und ihm ein Ohr abgeschnitten, muss sich eine 31-Jährige aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis wegen Volksverhetzung verantworten. Der unwahre Inhalt dieses Postings sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, teilte die Polizei am Freitag mit.

Seit im Schwarzwald-Baar-Kreis, insbesondere in Donaueschingen und Villingen, Flüchtlinge in den eingerichteten Notunterkünften oder bedarfsorientierten Erstaufnahmestellen untergebracht wurden, veröffentlichen Nutzer in den sozialen Netzwerken immer wieder Falschmeldungen oder auch wahrgenommene Gerüchte. In diesen Falschmeldungen werden Bewohner von Flüchtlingsunterkünften beschuldigt, Mädchen und Frauen vergewaltigt oder auch körperlich attackiert zu haben.

Diese Postings haben in den vergangenen Wochen bei der Bevölkerung für Verunsicherung, Angst und Ablehnung gegenüber Asylsuchenden gesorgt.

Weil solche bewusst publizierten Falschmeldungen strafrechtlich relevant sind, muss sich jetzt eine 31-Jährige aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis wegen Volksverhetzung verantworten. Die junge Frau hatte auf Facebook verbreitet, dass in Donaueschingen ein junges Mädchen von einem Asylsuchenden vergewaltigt und ihr ein Ohr abgeschnitten worden wäre.

Der unwahre Inhalt dieses Postings hat laut Polizei den öffentlichen Frieden gestört. Denn weder bei der örtlichen Polizei noch bei der Kriminalpolizei wurden eine Vergewaltigung oder tätliche Angriffe gegen Bürgerinnen und Bürger angezeigt, die durch Asylsuchende begangen worden sein sollen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - etwa Hakenkreuze - in Postings sozialer Netzwerke einen strafrechtlichen Verstoß darstellt.