Aus Zürich dürfen mehr Maschinen am späten Abend starten. Man rechnet mit mehr Fluglärm.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Schweiz hat Einsprüche ignoriert und vollendete Tatsachen geschaffen. Am Flughafen Zürich dürfen künftig mehr Maschinen am späten Abend starten, und sie dürfen in niedriger Höhe von den bisher genehmigten Flugrouten abweichen.

Was bedeutet das für Südbaden? "Auch eine nur für das Schweizer Gebiet geltende Teilgenehmigung belastet Südbaden mit mehr Fluglärm", erklärt Julia Pieper, Sprecherin des Landesverkehrsministeriums. "Die Landesregierung bedauert den nun verkündeten Schweizer Alleingang. Es ist nun noch wichtiger, dass mit einer Neuverhandlung des Staatsvertrags von 2012 eine Gesamtlösung des Fluglärmstreits mit der Schweiz angestrebt wird.

Die Landesregierung wird sich dazu auch weiterhin gegenüber der Schweiz und bei dem dafür zuständigen deutschen Bundesverkehrsminister einsetzen", sagte die Sprecherin. Die Landesregierung sowie der Landtag hätten sich mehrfach zu den Positionen der Stuttgarter Erklärung bekannt. Darin haben sich die politisch Verantwortlichen 2009 verständigt, in welchem Umfang sie bereit sind, die Belastungen durch den Flughafen Zürich zu tragen. Diese Erklärung gelte erst recht, wenn die Schweiz im Alleingang Fakten schaffe.

Keine Antwort auf die Frage, wie in Sachen Antrag auf Änderung des Betriebsreglements in Deutschland entschieden wird, gab es am Donnerstag aus dem Bundesverkehrsministerium. Unterdessen erklärte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, man habe eine Empfehlung abgegeben, den Antrag der Schweiz zu befürworten, die 220. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung zugunsten der Pläne des Flughafens Zürich aus Sicherheitsgründen zu ändern.

In einem aufwendigen Gutachten hatten die von Fluglärm betroffenen Landkreise Waldshut, Lörrach, Konstanz und Schwarzwald-Baar aufzeigen lassen, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, die nur über Schweizer Gebiet führen würden.

Abgeordneter sieht keine juristische Handhabe

Genehmigt wurden jetzt die von Deutschland unabhängigen Teile des Betriebsreglements. Die Frage, ob es nun überhaupt noch eine Möglichkeit gibt, anders zu entscheiden, wurde vom Bundesverkehrsministerium nicht beantwortet. Gleichwohl ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei (Wahlkreis Schwarzwald-Baar) überzeugt, "dass unser Bundesverkehrsminister die Interessen Südbadens vertritt." Gemeint ist Andreas Scheuer (CSU).

"Für mich ist dies keine neue Nachricht", sagte Frei weiter. Die Schweiz hatte die Zustimmung der Bundesrepublik zu dem auf deutsches Hoheitsgebiet entfallenen Teil des Betriebsreglement 2014 beantragt. Diese wurde besonders wegen der Weigerung der baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten bislang jedoch nicht erteilt. Daraufhin hat die Schweiz angekündigt, den auf ihr Gebiet entfallenen Teil des Betriebsreglements umsetzen zu wollen. "Juristisch gibt es dagegen keine Handhabe", sagte Frei. Auf deutschem Hoheitsgebiet ändere sich aber nichts.