Das Gesundheitsamt rät dazu, sich gegen Masern impfen zu lassen. Foto: Seeger

Nach zwei Fällen wurden Maßnahmen ergriffen, um Infektionskette zu unterbrechen. Gesundheitsamt rät zur Impfung.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Landesweit ist eine Kinderkrankheit auf dem Vormarsch. Seit Mitte März sind zwei Fälle von Masern auch im Schwarzwald-Baar-Kreis gemeldet worden. Die beiden Ausbrüche der Krankheit stehen miteinander nicht in Verbindung.

"Beide Male hatten sich die Erkrankten, die nicht gegen Masern geimpft waren, bei der Teilnahme an größeren überregionalen Schul-, beziehungsweise Trainingsveranstaltungen angesteckt", erklärt das Landratsamt auf Anfrage. Das Gesundheitsamt habe unmittelbar nachdem die Erkrankungen gemeldet wurden Maßnahmen ergriffen, um die Infektionsketten zu unterbrechen. "In enger Absprache mit dem Landesgesundheitsamt und Nachbarkreisen, die ebenfalls betroffen sind, wurden Riegelungsimpfungen vorgenommen und Ansteckungsverdächtige häuslich isoliert", so Heike Frank, die Pressesprecherin des Landratsamtes. Inzwischen seien zwei Folgeerkrankungen im Kreis und drei überregionale Folgeerkrankungen erfasst worden.

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart weist auf eine hohe Zahl gemeldeter Maserninfektionen hin. Für das Jahr 2019 wurden bereits 30 Masern-Erkrankungen aus Baden-Württemberg übermittelt, davon 13 Fälle seit Anfang März.

Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es insgesamt zehn Fälle. Masern-Erkrankungen werden aktuell aus den Landkreisen Zollernalbkreis, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Rastatt, Konstanz und dem Ortenaukreis übermittelt. "Betroffen sind Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter bis 43 Jahre. In der Hälfte der Fälle (15) handelt es sich um Schüler im Alter zwischen sieben und 18 Jahren", meldet Sozial- und Integrationsminister Lucha.

"Typisch für Masern sind grippeähnliche Erscheinungen mit zwei hohen Fieberschüben, denen am vierten oder fünften Tag ein fleckig roter Hautausschlag des ganzen Körpers, meist hinter den Ohren oder im Gesicht beginnend, folgt. Fünf Prozent der Betroffenen zeigen nur geringe bis keine Symptome beim Durchmachen der Masern. Über einen Zeitraum von etwa acht bis zehn Tagen sind alle Erkrankten hochansteckend und dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz keine Gemeinschaftseinrichtungen oder deren öffentliche Veranstaltungen besuchen", erklärt das Gesundheitsamt des Kreises.

Die Gesundheitsämter im Land stünden weiterhin untereinander in engem Kontakt und stimmten weitere Maßnahmen in Abhängigkeit von der Entwicklung ab, sagt Heike Frank. Das Gesundheitsamt des Kreises rate allen ungeimpften oder nur einmalig geimpften Personen ab dem Jahrgang 1970, sich gegen Masern impfen zu lassen oder den Impfschutz mit einer zweiten Impfung zu vervollständigen. Die "gut verträgliche und in ihren Nebenwirkungen überschaubare Impfung "sei eine kostenlose Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das Amt selbst biete Impfungen bei Indikation für nicht krankenversicherte Personen oder Kontaktpersonen zu nachweisbaren Masernfällen innerhalb von drei Tagen an. Gleiches gelte für Personen an, die mittelfristig keine Impfung durch Haus- oder Kinderärzte erhalten könnten. Das Amt bittet alle Krankheitsverdächtigen ohne schwere Komplikationen, zunächst von zuhause aus telefonisch Kontakt mit den behandelnden Ärzten aufzunehmen, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Sollten diese nicht erreichbar sein, stehen von Montag bis Freitag ab 9 Uhr unter Telefon 0711/96 58 97 00 oder zu den Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes des Kreises Ansprechpartner zur Verfügung. Die Telefonnummer bezieht sich auf das Patiententelefon von docdirekt, das von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr zu erreichen ist. Das online-Verfahren und die App zum Herunterladen gibt es unter www.docdirect.de.