Aufgrund der Inzidenz wurde eine Allgemeinverfügung erlassen. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

Landratsamt erlässt Corona-Allgemeinverfügung. Gültig ab Freitag. Sperrstunde und weiteres gilt nun.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Grenze der Sieben-Tage-Quote von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner (Inzidenz) ist im Landkreis am Donnerstag überschritten worden. Darauf wurde im Landratsamt mit einer Allgemeinverfügung reagiert.

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Das Gesundheitsamt sieht in seiner Prognose einen weiteren Anstieg der Zahlen über das Wochenende. "Die aktuell steigenden Zahlen der Coronvirus-Infektionen müssen wir sehr ernst nehmen. Es gilt, jetzt gegenzusteuern und Maßnahmen zu ergreifen, damit die stetig ansteigende Kurve der positiven Fälle wieder abflacht“, so Landrat Sven Hinterseh.

Ab Freitag, 16. Oktober, gelten folgende Punkte aus der Allgemeinverfügung:

Höchstteilnehmerzahl für Feierlichkeiten

In öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen höchstens bis zu 10 Personen und in privaten Räumen maximal 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen feiern. Feiern mit mehr Teilnehmern, beziehungsweise mehr Hausständen, sind untersagt

Höchstteilnehmerzahl für Veranstaltungen

Zudem wird die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen aller Art (insbesondere Sportveranstaltungen) auf 100 Personen begrenzt.

Bei Veranstaltungen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Mit Außnahme fest zugewiesener Sitzplätze, welche 1,5 Meter Abstand garantieren.

Ansammlungen im öffentlichen Raum beschränkt

Auch sogenannte Ansammlungen im öffentlichen Raum werden auf 10 Personen beschränkt.

Erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde erweitert. Auf allen Wochenmärkten und sonstigen Märkten sowie an Außenverkaufsständen muss eine Maske getragen werden.

Sperrstunde

Es wird verbindlich eine Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe erlassen.

Appell an Bürger

Wie das Landratsamt mitteilt, ist die Allgemeinverfügung für alle Städte und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis verbindlich und hat den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Ländervom 14. Oktober 2020 als Grundlage. Die am Mittwoch, 14. Oktober, durch die Städte und Gemeinden erlassenen Allgemeinverfügungen (Überschreitung der Inzidenzzahl von 35 auf 100.000 Einwohner) ruhen, bis der Wert über einen Zeitraum von sieben Tagen in Folge wieder unter die 50er Inzidenz-Grenze sinkt und treten dann wieder in Kraft.

Der Appell des Gesundheitsamtes lautet weiterhin an die Bürgerinnen und Bürger: „Prüfen Sie zusätzlich zu den nun ergriffenen Maßnahmen auch selbst, was derzeit noch angebracht ist und was nicht. Denken Sie bitte immerauch an die „AHA + A+ L-Regel“ – Halten Sie Abstand! Beachten Sie die Hygiene! Tragen Sie eine Alltagsmaske! Nutzen Sie die Corona-Warn-App! Und ergänzend für die nun bevorstehenden kälteren Tage: Lüften Sie bitte regelmäßig! Weiter ist es angezeigt, vermehrt Kontakte zu reduzieren. Nur so können wir die Verbreitung des Coronavirus eindämmen. Bitte prüfen Sie, ob Termine, Veranstaltungen, Feiern oder Begegnungen wirklich erforderlich sind.“

„Wir müssen jetzt gemeinsam daran arbeiten, dass wir die ansteigenden Zahlen der an Corona infizierten Personen wieder senken können. Jeder von uns kann dazu einen Beitrag leisten!“, so Landrat Sven Hinterseh