Foto: maerzkind – stock.adobe.com

DIN-Norm passt nicht zu den hier gängigen Verfahren. Handel verkauft Biomüllbeutel weiterhin.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Situation ist grotesk: Immer wieder weist das Landratsamt darauf hin, dass Plastikbeutel im Biomüll, auch solche aus kompostierbarem Plastik, nicht erlaubt sind. Derweil aber werden diese landauf, landab munter vom Handel weiter verkauft. Verbraucher stellt das vor große Fragezeichen – und das Landratsamt vor Probleme.

Sie sind so schön praktisch, die aus kompostierbarer Folie gefertigten Biomüllbeutel. Nichts weicht auf, der Biomülleimer bleibt sauber, sie lassen sich einfach zuknoten und bequem zur Tonne transportieren. Wenn da nur nicht das Landratsmat wäre, das betont: Die Verwendung dieser Beutel für in der Biotonne des Kreises entsorgten Biomüll ist untersagt. Und nun?

Kein landesweites Verbot

Es bleibt beim Verbot. In der Abfallwirtschaftssatzung des Schwarzwald-Baar-Kreises steht es im neunten Paragraphen zu lesen: "Biomüll ist (...) getrennt von anderen Abfällen in der Biotonne bereit zu stellen. In der Biotonne dürfen keine kompostierbaren Beutel, Kunststoffbehältnisse und andere sich im Vergärungsprozess und in der Kompostierung nicht abbaubaren Materialien enthalten sein". Darauf weist auch Martin Fetscher vom Abfallamt auf Rückfrage des Schwarzwälder Boten hin.

Zu möglichen Regelungen der Landkreise Rottweil und Tuttlingen liegen ihm keine Informationen vor und auch ein generelles, landesweites Verbot von BAW-Beuteln sei nirgendwo geregelt – aber: "Entscheidend ist die Verfahrenstechnik zur Bioabfallvergärung beziehungsweise -kompostierung auf der jeweiligen Anlage" und hätten sich aus einer landesweiten Abfrage vor etwa fünf Jahren keine Hinweise ergeben, "dass BAW-Beutel zugelassen sind". Lediglich ein Landkreis hatte gemeldet, dass BAW-Beutel toleriert würden – "in diesem Landkreis sind jedoch mittlerweile BAW-Beutel auch nicht mehr zugelassen".

Und warum werden diese Beutel hier dann überhaupt verkauft? Offenbar weil die DIN-Norm nicht zu den hier gängigen Verfahren passt. Demnach besagt die Richtlinie für die DIN-Norm der Beutel, dass binnen zwölf Wochen nach Kompostierung mindestens 90 Prozent des Kunststoffes abgebaut sein – in den meisten Bioabfallvergärungsanlagen aber sei die Aufenthaltsdauer tatsächlich "deutlich kürzer", so Fetscher.

Die Anlagenbetreiber hingegen sind an die Norm nicht gebunden, "denn die Norm richtet sich an die Hersteller der BAW-Beutel und nicht an die Betreiber von Bioabfallvergärungsanlagen.

Zielführend ist anders

Die hergestellten BAW-Beutel müssen die Norm erfüllen und nicht die Anlagen – das ist das Problem", führt Fetscher aus und macht keinen Hehl aus seinem Unmut darüber, wie grotesk diese Regelung im Alltag und in den Augen der Behörde ist: "Zielführend wäre, BAW-Beutel unter Realbedingungen in üblichen Bioabfallvergärungsanlagen zu testen."

So bleibt dem Landratsamt nichts anderes übrig, als streng zu kontrollieren, entsprechende Biotonnen gegebenenfalls stehen zu lassen und an die Bürger zu appellieren, diese Beutel nicht zu verwenden – und sich immer wieder zu ärgern, wenn dann doch Folienbeutel im Biomüll landen und in der Anlage Probleme verursachen.