Schuldnerberatung ist eine kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge. (Symbolfoto) Foto: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Klienten sind häufig im Niedriglohnbereich. Gezieltes Aufklären und Fördern von Kompetenzen wichtig.

Schwarzwald-Baar-Kreis -  Die Überschuldungslage der Verbraucher hat sich in Deutschland weiter verschlechtert. Bundesweit lag die Überschuldung von Privatpersonen über 18 Jahre 2017 bei 10,04 Prozent.

Ruth Keller von der Schuldnerberatungsstelle des Landkreises stellte im Bildungs- und Sozialausschuss die Situation in der Region vor und erläuterte Hilfsmaßnahmen von Schuldenprävention bis Insolvenzberatung. Schuldnerberatung ist eine kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge, zu der die Bürger einen niederschwelligen Zugang haben sollen.

Die Zahl der überschuldeten Personen steigt quer durch alle Gesellschaftsschichten weiterhin an, heißt es aus der Verwaltung. Und damit wächst auch die Zahl der Menschen, die auf Beratung angewiesen sind und diese in Anspruch nehmen wollen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis stieg die Zahl der Personen, die durch die kommunale Schuldnerberatungsstelle beraten wurden, von 340 Personen in 2014 auf 456 Personen in 2017 an. Bis Ende April 2018 nahmen bereits 282 Personen hier Beratung in Anspruch. Die Insolvenzberatung stieg von 69 Fällen in 2014 auf 97 Fälle in 2017. Über 50 Prozent der Schuldenregulierungen erfolgt über Verbraucherinsolvenzverfahren, etwa zehn Prozent können außergerichtlich reguliert werden und für etwa 25 Prozent der Ratsuchenden reicht die Beratung aus, um ihre Schuldverpflichtungen selbst in den Griff zu nehmen. Die betroffenen Personen leben hauptsächlich von Einkünften aus ALG II, ALG I, Rente, Grundsicherung, Krankengeld und so weiter. Klienten mit Erwerbseinkommen sind vielfach im Niedriglohnbereich, sogenannte Aufstocker, die von Erwerbseinkommen und Transferleistungen leben oder Personen, die aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen hilfebedürftig sind.

Auffallend ist, dass bis zu 20 Prozent der beratenen Personen nicht bereit sind, im Rahmen der Schuldnerberatung auf die notwendige Weise mitzuwirken und die Beratung abbrechen. Intensiviert werden soll die Schuldenprävention. Dazu zählt gezieltes und geplantes Aufklären über Schuldenfallen sowie das Fördern und Stärken von Finanz- und Haushaltskompetenzen. Zudem besteht aus Sicht der Fachleute größerer Bedarf an Präventivmaßnahmen gegen die sogenannte "Altersarmut und Altersüberschuldung".

Weitere Informationen: Telefon 07721/ 913  723 8

Die Überschuldungslage der Verbraucher in Deutschland hat sich weiter verschlechtert. Der Schwarzwald-Baar-Kreis liegt mit einer Schuldnerquote von 9,24 Prozent deutlich über dem Landesdurchschnitt von 8,09 Prozent. Auffällig ist das Problem der Altersüberschuldung. Aktuell sind vier von fünf neuen überschuldeten Personen älter als 50 Jahre. Die besonders wirtschaftsaktiven 30- bis 39-jährigen Verbraucher zeigen die höchsten Überschuldungsquoten und die stärkste Zunahme der Überschuldungsfälle.

Auch wenn Männer deutlich häufiger überschuldet sind, stellen Frauen aktuell 60 Prozent der neuen Überschuldungsfälle. Die Schuldnerberatungsstelle im Schwarzwald-Baar-Kreis ist mit 2,6 Planstellen ausgestattet. Geboten wird soziale Schuldnerberatung im Blick auf wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten und damit verbundenen psychosozialen Problemen der Ratsuchenden. Unter dem Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe" werden nachhaltige Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Dabei stehen Leitprinzipien wie Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Kostenfreiheit im Vordergrund.

Die Fachstelle arbeitet vernetzt unter anderem mit der sozialpädagogischen Familienhilfe, der Suchtberatungsstelle und der Bewährungshilfe. Personen die dort betreut werden, erhalten kurzfristig einen Termin.

Kontakte Neuaufnahmen zur Schuldnerberatung erfolgen nach Teilnahme an einer der einführenden Informationsveranstaltungen, die vier Mal pro Jahr stattfinden. Jeden Donnerstag findet ganztätig eine offene Sprechstunde statt und täglich eine Telefonsprechstunde von 13 bis 14 Uhr. Eine weitere Sprechstunde findet alle 14 Tage am Freitagvormittag im Jobcenter statt.