Die IHK-Vollversammlung verabschiedete den Wirtschaftsplan für das nächste Jahr. Thematisiert wurde auch ein möglicher Neubau der Kammer im Zentralbereich von Villingen-Schwenningen. Foto: IHK

Vollversammlung kritisiert aber auch Bildungszeitgesetz: "Überflüssige und für die Betriebe unzumutbar teure Regelung".

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in der IHK in Villingen-Schwenningen einstimmig den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2015 verabschiedet.

"Im kommenden Jahr werden sowohl die Grundbeiträge als auch der sehr niedrige Umlagesatz von 0,17 Prozent auf den Gewerbeertrag wiederum unverändert bestehen bleiben", stellte IHK-Präsident Dieter Teufel fest. Rund 40 Prozent der IHK-Mitglieder seien zudem weiterhin von den Mitgliedsbeiträgen aufgrund von Freigrenzen befreit.

Die Vollversammlung hat im Zuge der Haushaltsberatungen den möglichen Neubau von IHK und IHK Akademie im Zentralbereich von Villingen-Schwenningen thematisiert. In der Diskussion ging es um die Frage, ob nur die Akademie ("kleine Lösung") oder ob neben der Akademie auch die IHK selbst ("große Lösung") in den Zentralbereich ziehe. Das Gremium beschloss einstimmig, dass der Architektenwettbewerb für die große Lösung in den nächsten Monaten vorbereitet wird.

"Der Wettbewerb ist zunächst ein weiterer Schritt. Erst nachdem dieser ein Ergebnis gebracht hat, wird die Vollversammlung endgültig entscheiden, ob der Neubau in der jetzt angedachten Form kommt", sagt IHK-Präsident Dieter Teufel. "Das Areal im Zentralbereich ist ideal", da es für die Kunden verkehrlich gut zu erreichen sei und zudem genügend Parkplätze vorhanden seien, ergänzte IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez.

Ein weiteres Thema war das Bildungszeitgesetz, das Mitte 2015 in Baden-Württemberg in Kraft treten soll. Die IHKs in Baden-Württemberg hatten hierzu zahlreiche Gespräche mit der Landespolitik geführt. "Der größte Erfolg ist, dass Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten von der Gewährung der Bildungszeit befreit wurden. Zugunsten der größeren Unternehmen konnten wir erreichen, dass der Arbeitgeber, sofern dringende betriebliche Belange einer Freistellung nach dem Bildungszeitgesetz entgegenstehen, den Antrag auf Freistellung ablehnen kann. Außerdem soll eine Übertragung des Bildungsurlaubes in das nächste Jahr nicht möglich sein", sagt Dieter Teufel. Erreicht habe die IHK auch, dass Kursgebühren sowie Fahrt- und Übernachtungskosten von den Beschäftigten selbst getragen werden. "Das Bildungszeitgesetz ist und bleibt eine überflüssige und für die Betriebe unzumutbar teure Regelung", bekräftigte Dieter Teufel. Auch Auszubildende und DHBW-Studierende sollen von der Freistellungsmöglichkeit betroffen sein, obwohl sie bereits ausschließlich beruflich qualifiziert würden. Sie zusätzlich zur beruflichen Bildung freizustellen, sei "absurd".

Der IHK-Präsident wundert sich: "Nach wie vor sehe ich es kritisch, dass Unternehmen noch mehr Fehlzeiten und Kosten für betriebsfremde Bildungsmaßnahmen aufgebürdet werden. Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der Unternehmen, Geld und Arbeitszeit für Allgemeinbildung zu erbringen."