Sieben gleichgeschlechtliche "Trauungen" seit 2012 in Villingen-Schwenningen und fünf in Donaueschingen.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Bis 2012 konnten sich bereits seit einigen Jahren gleichgeschlechtliche Paare in einem "Trauungszimmer" des Landratsamtes feierlich das Ja-Wort geben.

Sie waren dann in vielen Punkten den heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Seit 2012 ist die Kompetenz zur "Vermählung" gleichgeschlechtlicher Paare auf die Standesämter übergegangen. Einige haben sich für dieses Jahr beispielsweise beim Standesamt der Stadt Villingen-Schwenningen als größter Stadt des Kreises bereits für eine standesamtliche Trauung angemeldet. Getraut worden ist dort indessen, so Oxanna Brunner, Pressesprecherin der Stadt Villingen-Schwenningen, auf Anfrage des Schwarzwälder Boten, in diesem Jahr bisher noch kein gleichgeschlechtliches Paar.

Nur beim Adoptionsrecht gibt es Unterschiede

Aber im Jahr 2012 waren es immerhin drei schwule, beziehungsweise lesbische Paare, die sich in der Doppelstadt vor dem Standesamt das "Ja-Wort" gaben, ebenso viele wie im darauffolgenden Jahr. Im Jahr 2014 wurde immerhin ein gleichgeschlechtliches Paar in Villingen-Schwenningen standesamtlich getraut.

Arno Ruf, stellvertretender Pressesprecher der Stadt Donaueschingen, berichtet, dass es 2012 insgesamt zwei Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren beim Standesamt der Donaustadt gab. 2013 wurde eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft in Donaueschingen standesamtlich besiegelt.

2014 ließ sich in Donaueschingen zwar kein gleichgeschlechtliches Paar vom Donaueschinger Standesamt "trauen", aber in diesem Jahr waren es bereits zwei.

Wenn also die Ehe faktisch für schwule und lesbische Paare schon bisher möglich ist, welche Verbesserung würde dann eine "Homo-Ehe", wie sie jetzt politisch diskutiert wird, noch bringen?

So wie es aussieht, sind "Lebenspartner" heute in allen Rechtsbereichen den Ehegatten gleichgestellt, ausgenommen die Adoption von Kindern. "Lebenspartner dürfen Kinder nicht gemeinschaftlich adoptieren. Aber es ist ihnen erlaubt, Kinder nacheinender zu adoptieren", informiert der Lesben- und Schwulenverband im Internet unter www.lsvd.de/recht/lebenspartnerschaft/stand-der-gleichstellung.html. Steuerrechtlich seien Lebenspartner bereits in allen wesentlichen Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt worden. Auch bei Hinterbliebenenrente, im Einkommenssteuerrecht, im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sowie im Grunderwerbssteuerrecht und in der Sozialversicherung seien sie mit Ehegatten gleichgestellt.