Auch die Breg in Wolterdingen führt momentan wenig Wasser. Foto: Landratsamt

Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern streng verboten. Empfindliches Bußgeld droht.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Ab heute gilt im Schwarzwald-Baar-Kreis ein generelles Verbot für Wasserentnahmen zur Beregnung und Bewässerung aus Oberflächengewässern im gesamten Landkreis. Das teilt das Landratsamt mit.

Ausgenommen davon ist nur die Donau. Da die Wetterprognose für mindestens weitere zwei Wochen hohe Temperaturen un keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, sieht sich das Landratsamt dazu veranlasst, per Allgemeinverfügung jegliche Wasserentnahmen zum Zwecke der Beregnung und Bewässerung aus oberirdischen Gewässern zu untersagen. Es folgt damit den Landkreisen Tuttlingen und Waldshut, welche ebenfalls ein solches Verbot ausgesprochen haben. "Die anhaltende Trockenheit und die aktuell hohen Temperaturen haben in den Fließgewässern im Kreis zu markanten Niedrigwasserabflüssen geführt. An sämtlichen Pegeln des Landkreises, mit Ausnahme des Donau-Pegels in Donaueschingen, befinden sich die Wasserstände unterhalb des Niveaus bei einem Mittleren Niedrigwasserabfluss (Mittelwert der niedrigsten jährlichen Abflüsse)", so das Amt

Für die nächsten Tage wird, abgesehen von vereinzelten Schauern oder Gewittern, nach wie vor insgesamt sehr warmes und trockenes Wetter erwartet. "Die für die kommenden Tage angekündigten Niederschläge werden voraussichtlich nur in geringem Maße den Oberflächengewässern zugeführt.

Die sehr niedrigen Wasserstände werden nur langsam wieder ansteigen. Es ist insgesamt damit zu rechnen, dass diese auch in den nächsten Tagen noch ein sehr niedriges Niveau beibehalten. Die anhaltende Hitze und die fehlenden Niederschläge verursachen in den Fließgewässern erhöhte Wassertemperaturen und niedrige Sauerstoffwerte. Die Folge ist beispielsweise eine starke Algenbildung und vor allem eine Gefährdung von Fischen und allen Lebewesen in den Gewässern", so das Landratsamt. Wer in dieser Situation das Verbot ignoriere, riskiere ein Bußgeld.