Die Bedenken der südbadischen Abgeordneten wurden bei einem Gespräch im Bundesverkehrsministerium weitgehend entkräftet. Foto: dpa

Südbadische Abgeordnete lehnen Zugeständnisse bei Flugbewegungen aber ab. Gespräch im Verkehrsministerium.

Villingen-Schwenningen - »Keine Zugeständnisse bei Flugbewegungen und Flugrouten, kein gekröpfter Nordanflug« fordern die südbadischen Abgeordneten Thorsten Frei, Thomas Dörflinger, Andreas Jung und Gabriele Schmidt (alle CDU) am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressemitteilung. In einem Gespräch im Bundesverkehrsministerium wurden ihre Bedenken gegen das satellitengestützte Anflugverfahren gestern indes entkräftet.

Dort sicherte Gerold Reichle, der Abteilungsleiter für Luft- und Raumfahrt, den Abgeordneten zu, dass das Anflugverfahren dem Stand der Technik entspreche und eine Genehmigung des GBAS-Verfahrens für Piste 14 nicht zu mehr Fluglärm führen werde. Es würden dadurch weder neue Flugrouten noch mehr Flugbewegungen durch verkürzte Landeintervalle möglich. »Die Staffelung der Flugrouten wird nicht verändert, das konnte das Bundesverkehrsministerium glaubhaft darlegen«, so Frei.

Entscheidend sei, dass die Genehmigung nicht zu einer Aushöhlung der in der 220. Durchführungsverordnung (DVO) festgelegten Sperrzeiten führen dürfe. Ebenso wenig dürfe das satellitengestützte Verfahren zu einer Verkürzung der Landeintervalle führen. Reichle habe zugesichert, dass die Genehmigung nicht mit dem »gekröpften Nordanflug« in Verbindung stehe. Für diesen werde weiterhin keine Genehmigung erteilt.

In einer Stellungnahme zu unserer Berichterstattung über den Flughafen Zürich erklärte das Bundesverkehrsministerium, die enge Einbindung des Landes und der Region bleibe Ziel des Bundesverkehrsministeriums. Das Ratifizierungsverfahren in der Bundesrepublik werde nicht eingeleitet, bis alle im Zusammenhang mit dem Vertrag auftretenden Fragen rechtsverbindlich geklärt seien, betonte das Ministerium erneut. Die Flugsicherungsorganisationen beider Länder entwickelten derzeit Verfahren, die den Bestimmungen des Staatsvertrages entsprechen sollten und mit denen die strittigen Punkte geklärt und Lösungen rechtsverbindlich festgelegt werden könnten.

Demnach laufen die notwendigen Abstimmungen dazu noch und sind noch nicht abgeschlossen. Anschließend werde über weitere Gespräche auf Fachebene mit der Schweiz entschieden, teilte das Ministerium als »Sachinformation« mit.