Ein Flugzeug startet auf dem Flughafen Zürich-Kloten: Die Schweiz will offenbar die derzeit geltenden Anflugregeln über dem deutschen Grenzgebiet ändern. Foto: dpa

Fluglärm-Streit: Schweiz will ein satellitengestütztes Verfahren testen. Bundesamt entscheidet bis zum 10. Juli.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Im Streit um den Fluglärm des Flughafens Zürich droht ein neuer Konflikt: Die Schweiz hat offenbar neue Anflugrouten beantragt.

Die Schweiz hat beim Deutschen Bundesamt für Flugsicherung beantragt, ein neues satellitengestütztes Anflugsystem auf einer Landebahn am Flughafen Zürich testen zu dürfen. Gisela Splett (Grüne), Staatssekretärin im Landesverkehrsministerium, alarmierte sofort argwöhnisch die Mitglieder der Fluglärmkommission, zu denen unter anderem die Landratsämter Schwarzwald-Baar, Konstanz und Waldshut, einige Gemeinden und die Bürgerinitiativen gehören. "Wir halten es nicht für ausgeschlossen, dass dieses Vorgehen dazu dient, Erfahrungen zu sammeln, die es ermöglichen, das Anflugverfahren für den gekröpften Nordanflug zu testen", schrieb sie am Freitag, den 13. Juni, an die Mitglieder.

"Gisela Splett hat die Möglichkeit angeboten, dass eine Sitzung der Fluglärmkommission noch vor dem 10. Juli einberufen wird und wartet jetzt auf Rückmeldung", erklärt Edgar Neumann, Sprecher des Verkehrsministeriums. Es geht um die 220. Durchführungsverordung. In ihr wurde vor Jahren die Zahl der An- und Abflüge vom Flughafen Zürich über Deutschland geregelt.

Die Schweiz hat nun beantragt, dass die 220. Durchführungsverordnung geändert wird. Bis 10. Juli will das Bundesamt für Flugsicherung über den Antrag entschieden haben.

Das "Ground Based Augmentation System", das getestet werden soll, sei äußerst selten und teuer, erklärt Kerstin Weber, Sprecherin des Bundesamtes für Flugsicherung. In Deutschland gebe es dieses System beispielsweise nur am Flughafen Bremen, in Frankfurt soll es eingeführt werden. Deswegen halte sich die Zahl der Flugzeuge mit diesem satellitengestützten Anflugsystem in Grenzen. "Die Flugzeuge müssen die technischen Voraussetzungen haben, das sind nicht so viele", sagte Weber. Und sie fügt hinzu: "Auf lange Sicht werden aber alle Flugzeuge nachgerüstet werden." Das werde aber noch zehn bis 15 Jahre dauern, meint die Sprecherin.

"Wir können im Moment noch nicht richtig einschätzen, was es bedeutet, wenn der Antrag der Schweiz genehmigt wird", sagt Sprecher Neumann. Deswegen wünsche die Staatssekretärin mindestens die Anwesenheit des Bundesamtes für Flugsicherung in der Sitzung, wenn diese zustande käme. "Das sollen die uns dann mal erklären", sagt Günther Scherr (Bad Dürrheim), ein Sprecher der Bürgerinitiative gegen den Fluglärm im Schwarzwald-Baar-Kreis. Die Befürchtung der Fluglärmgegner ist, dass hier ein Hintertürchen geöffnet werden soll. "Wenn die Durchführungsverordnung geändert wird, brauchen die den Staatsvertrag möglicherweise gar nicht", vermutet Scherr.

Die Schweiz hatte einen Staatsvertrag, den der Vorgänger des jetzigen Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) mit seiner Schweizer Amtskollegin ausgehandelt hatte, bereits in den entsprechenden Gremien unterzeichnet. Gegen die Ratifizierung gibt es im Bundestag großen Widerstand, weil der Vertrag nach Ansicht der Fluglärmgegner der Schweiz freie Hand über deutschem Gebiet lassen würde, nicht nur, was An- und Abflüge sowie Warteräume angeht. "Selbstverständlich hören wir uns die Bedenken an", versichert Weber. Entschieden ist noch nichts: "Das ist im Gespräch und wird noch geprüft", so die Sprecherin.