Möglich bleibt lediglich das Modell "Click & Collect", bei dem Kunden lediglich zuvor bestellte Artikel vor Ort abholen dürfen. (Symbolfoto) Foto: Christian Horz – stock.adobe.com

Die Verunsicherung könnte nicht größer sein: Am gleichen Tag, an dem das Kabinett in Berlin Ja gesagt hat zur bundesweit einheitlichen Notbremse für Kreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100, knackt der Schwarzwald-Baar-Kreis diese Marke. Was gilt nun?

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Schwarzwald-Baar-Kreis - In Berlin fiel bereits um die Mittagszeit am Dienstag die Entscheidung für eine bundesweit einheitliche Regelung. Doch noch ist dies lediglich ein Beschluss des Kabinetts – die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgsetzes muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Eine wirklich endgültige Entscheidung steht also noch aus.

Noch bevor die Nachricht über die eingeleitete Notbremse in der Republik kursierte, blickte man im Landratsamt in Villingen mit Sorge auf die regionale Inzidenz-Entwicklung: 16 neue Infektionen waren vom kreisweiten Gesundheitsamt gemeldet worden – damit war klar, dass das Landesgesundheitsamt am Abend desselben Tages sehr wahrscheinlich eine Inzidenz von über 100 für den Schwarzwald-Baar-Kreis melden würde – trotz der immer wieder zu Differenzen führenden unterschiedlichen Darstellungen. Schließlich hatte die Sieben-Tages-Inzidenz am Montag mit 110,6 zum zweiten Mal in direkter Folge die 100er-Marke gesprengt.

121,9 – so hoch war die vom Landesgesundheitsamt am Dienstagabend gemeldete Inzidenz dann auch. Im Landratsamt ging dann plötzlich alles ganz schnell: Dank gründlicher Vorbereitung war die geänderte Allgemeinverfügung mit den schärferen Corona-Regeln durch das Rechtsamt schnell final ausgearbeitet und schließlich bekanntgemacht.

Dank des langen Bremsweges der bundesweiten Notbremse von der Beschlussfassung des Kabinetts bis hin zur tatsächlichen Umsetzung im Bund, treten demzufolge im Schwarzwald-Baar-Kreis bereits am morgigen Donnerstag, 0 Uhr, dank regionaler Notbremse neue Regelungen in Kraft. Tangiert sind davon ganz unterschiedliche Bereiche.

Bildung

Musik-, Kunst-, Jugendkunst- und Volkshochschulen dürfen damit nur noch Online-Unterricht anbieten.

Einkaufen

Der Einzelhandel darf kein "Click & Meet" mehr anbieten – sich mit vorheriger Anmeldung und Kontaktdatenerfassung einfach in einem Geschäft umsehen, scheidet daher also aus. Möglich bleibt lediglich das Modell "Click & Collect", bei dem Kunden lediglich zuvor bestellte Artikel vor Ort abholen dürfen.

Körpernahe Dienste

Auch Anbieter von körpernahen Dienstleistungen sind betroffen. So sind der Besuch beim Friseur sowie medizinisch notwendige Behandlungen (etwa Physio- oder Ergotherapie sowie Fußpflege) zwar weiterhin erlaubt. Andere körpernahe Dienstleistungen, etwa die einfache Maniküre im Nagelstudio oder das Tätowieren, sind aber untersagt. Friseure und Barbershops sind im Übrigen nur geöffnet, wenn sie in die Handwerkerrolle eingetragen sind.

Sport

Auch Sportler trifft die regionale Notbremse teilsweise empfindlich: Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport müssen geschlossen werden. Lediglich Individualsport auf weitläufigen Anlagen, etwa das Golfspielen, soll erlaubt sein. Die Nutzung von weitläufigen Außensportanlagen ist für einen eingeschränkten Personenkreis erlaubt. Dabei handelt es sich um die Angehörigen des eigenen Haushalts, Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen, wobei Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre nicht mitzählen. Sollte einer der Haushalte bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, darf er sich mit einer weiteren, nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen. Paare, die nicht zusammenleben zählen als ein Haushalt.

Kultur und Freizeit

Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botnische Gärten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

Wer nun davon ausgeht, dass all diese Verschärfungen mit der geplanten und vom Bundeskabinett bereits beschlossenen, bundesweit einheitlichen Notbremse ohnehin bald eingetreten wären, der irrt teilweise: Die Verschärfungen decken sich nicht in allen Einzelheiten, so dass auch für die Bevölkerung des Schwarzwald-Baar-Kreises bald erneut eine Änderung dieser jetzt aktuellen Corona-Regelungen eintreten dürfte.