Die Grenzwerte des Materials sollen nur geringfügig überschritten worden sein. (Symbolfoto) Foto: © Pixabay / Free-Photos

Wegebaumaterial 2014 in Königsfeld und 2017 in Blumberg wieder ausgebaut. Keine Belastung zurückgeblieben.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Bauschutt darf in Baden-Württemberg unter gewissen Vorraussetzungen genutzt werden, um Waldwege zu befestigen. Doch was, wenn das Abrissmaterial mit Schadstoffen belastet ist? Laut Recherchen des SWR sind 40 solcher Fälle aus den letzten fünf Jahren bekannt. Zwei dieser Fälle sind aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis. Das hat das Landratsamt auf Anfrage des Schwarzwälder Boten bestätigt.

So musste 2014 in Königsfeld und 2017 in Blumberg beanstandetes Wegebaumaterial in Privatwäldern wieder ausgebaggert werden. Die Überschreitung der Grenzwerte sei in beiden Fällen von Seiten der Forstverwaltung festgestellt worden, so Landkreis-Pressesprecherin Heike Frank. Laut Frank habe der "jeweilige Verursacher" die Kosten des Wiederausbaggerns tragen müssen.

In beiden Fällen habe es sich um gewöhnlichen Bauschutt gehandelt, bei dem die Grenzwerte des Materials nur geringfügig überschritten worden seien, teilte die Sprecherin mit. "Im Rahmen anderer Straßenbaumaßnahmen in einer anderen Konstellation wären die vorgefundenen, geringen Belastungen zulässig gewesen, jedoch nicht in freiem Einbau in Wegen im Wald." Die Untere Abfallrechtsbehörde gehe davon aus, dass sowohl in Königsfeld als auch in Blumberg keine unzulässigen Belastungen zurückgeblieben seien.

Aufbereiteter Bauschutt wird laut SWR in Baden-Württemberg seit Jahren für den Waldwegebau eingesetzt. In anderen Bundesländern sei dies zum Teil verboten.