Auf den Feldern beginnt jetzt wieder die Gülle-Saison. Foto: sb-Archiv

Landratsamt: Landwirte düngen zum großen Teil verantwortungsvoll. Regelmäßige Wasserkontrollen.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Endlich die ersten Sonnenstrahlen, die Temperaturen steigen, darauf haben auch die Landwirte gewartet. Die ersten sind bereits auf den Feldern zugange. Denn wenn der Boden taut und aufnahmefähig ist, können sie mit dem Ausbringen der Gülle beginnen. Die in der Düngeverordnung geregelte Sperrfrist endete zum 1. Februar. Geduld brauchen die Bauern noch bei geschlossener Schneedecke, Wassersättigung oder dauerhaft gefrorenem Boden. Dann dürfen weder Gülle noch andere Dünger ausgebracht werden, abgesehen von Stallmist.

Wenn Acker- und Grünland gedüngt werden, rücken auch die Nitratproblematik und der Grund- und Trinkwasserschutz wieder ins Blickfeld, wobei das Landratsamt den Landwirten im Kreis gute Arbeit bescheinigt.

Die rechtliche Grundlage bilden die Wassergesetze und speziell die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnungen. Darin wird "sehr genau zwischen so genannten Nitratproblemgebieten und Nitratsanierungsgebieten unterschieden", erläuterte Julia Weiss, Pressesprecherin des Landratsamtes auf Anfrage. Hintergrund für die Einstufung seien die regelmäßigen Wasserkontrollen in den für die Trinkwassergewinnung vorgesehenen Schutzgebieten. "Im Schwarzwald-Baar-Kreis haben wir, auch dank einer überwiegend verantwortungsvollen Landwirtschaft, keine Sanierungs-, sondern nur vereinzelt Nitraproblemgebiete", so Weiss.

Ein Nitratvorkommen von mehr als 50 Milligramm pro Liter bedeuten die Einstufung als Sanierungsgebiet, bei Problemgebieten liegen die Werte über 35 Milligramm. Die Landwirtschaftsverwaltung und das Amt für Wasser- und Bodenschutz würden die Gebiete seit Jahrzehnten sorgfältig beobachten und wenn nötig gegenüber der Landwirtschaft auch reagieren.