Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. erhält einen Betreuer. Foto: dpa

Zwei Vereine übernehmen Aufgaben. Aber die meisten werden von Familienangehörigen versorgt.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Wenn ein Mensch auf Grund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder einer schweren Abhängigkeitserkrankung (zum Beispiel Alkohol oder Drogen) nicht in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen, wird ein Betreuer bestellt. Insgesamt 2900 Personen im Kreis stehen unter rechtlicher Betreuung.

Meistens sind es Familienangehörige, die ehrenamtlich diese Aufgaben übernehmen. Das geht aus einem Bericht hervor, den die Kreisverwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am Montag, 23. September vorlegt. Für die Bestellung eines Betreuers ist eine besondere Situation Voraussetzung.

"Wenn es nur darum geht, dass jemand seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig besorgen kann, so rechtfertigt das in der Regel nicht die Betreuerbestellung", so die Kreisverwaltung.

Hier werde es "im Normalfall auf praktische Hilfen ankommen (zum Beispiel Sauberhalten der Wohnung, Versorgung mit Essen)" für die man keinen gesetzlichen Vertreter brauche.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es zwei Betreuungsvereine, den Sozialdienst katholischer Männer und den Sozialdienst katholischer Frauen. Letzterer wird für seine Aufgaben als Betreuungsverein vom Landkreis mit 20 800 Euro vom Landkreis und 20 100 Euro vom KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales ) unterstützt. Die Gesamtzahl der Betreuungen im Schwarzwald-Baar-Kreis bewegt sich von 2929 im Jahr 2010 auf 2895 bereits im ersten Halbjahr 2013. 241 neue Betreuungen wurden im ersten Halbjahr 2013 eingerichtet, 165 von ihnen ehrenamtlich. Im Jahr 2010 waren es insgesamt 491 neue Betreuungen, 2011 wurden 509 neue Betreuungen eingerichtet und 2012 waren es 435.

Nachdem in diesem Jahr auf Bundesebene ein Gesetzesentwurf zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde beschlossen wurde, rechnen die Landkreise nach dem Inkrafttreten 2015 mit erheblichem Mehraufwand. "Der Gesetzesentwurf hat das unterstützenswerte Ziel, die Neueinrichtung von rechtlichen Betreuungen zu reduzieren", so die Kreisverwaltung. Sie sieht die Notwendigkeit, dass dann das vorhandene Personal erheblich aufgestockt werden muss.

Vor allem aber sei gute Zusammenarbeit zwischen Betreuungsrichter, Betreuungsbehörde und Vereine außerordentlich wichtig. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sei die Zusammenarbeit gut. Allerdings sei bei den Betreuungsgerichten ein häufiger Wechsel der Richter festzustellen. "Eine größere Konstanz ist bei der Betreuungsbehörde im Landratsamt sowie bei den Vereinen festzustellen", so die Kreisverwaltung, die besonders die Tätigkeit von Ehrenamtlichen lobt.