Wer einen Angehörigen zur Notaufnahme bringt und nicht ganz fix wieder vom Parkplatz verschwindet, riskiert ein teures Knöllchen. Foto: Cornelia Spitz

Wird mit der Notlage von Patienten des Schwarzwald-Baar-Klinikums in Villingen-Schwenningen von der Firma, die das Parken überwacht, hauptsächlich Geld gemacht? Immer mehr Patienten klagen über ein unschönes Nachspiel an der Notaufnahme.

Es war ein echter Notfall an diesem 8. September. Als die Mutter einer zwölfjährigen Tochter nach der Arbeit heimgekommen ist und ihr Kind extrem müde und nur verlangsamt sprechend vorgefunden hat, schlugen die Eltern Alarm.

 

Der Rettungsdienst wurde alarmiert, das Kind samt Mutter mit dem Rettungswagen sofort zur Notaufnahme ins Schwarzwald-Baar-Klinikum gebracht – der Vater brauste mit dem Privatauto hinterher, hielt vor der Notaufnahme. Was folgte, waren dramatische Stunden: In der Notaufnahme fiel das Kind ins Koma.

Es geht ums Überleben

In den nächsten Stunden drehte sich für die Eltern der Zwölfjährigen und das engagierte Klinikpersonal alles nur um eines: das Überleben dieses Kindes.

Es ging wahrlich um Leben und Tod, bestätigt die Mutter hinterher im Gespräch mit unserer Redaktion. Erst nach Mitternacht war die Lage soweit stabil, dass der erleichterte Papa das Klinikum wieder verließ und nach Hause fuhr, während die Mutter und das Mädchen auf der Intensivstation blieben.
Der Parkplatz vor der Notaufnahme am Klinikum wird seit dem Sommer per Videokamera überwacht. Foto: Marc Eich

Das Kind überstand, durfte erst eineinhalb Wochen später das Klinikum wieder verlassen. Daheim aber wartete eine Überraschung: Ein Knöllchen der PRM, Parkraum-Management PRM GmbH aus Erlangen, über 30 Euro. Als Halter des betreffenden Fahrzeugs hätte der Fahrer „gegen die vor Ort ausgehändigten Vertrags- und Einstellbedingungen verstoßen“, zu zahlen innerhalb von 14 Tagen.

PRM ist nicht zu sprechen

Die Familie ist entsetzt. „In so einer Situation hat man andere Sorgen, als ein Auto umzuparken“, stellt die Mutter fest und vermutet: „An so etwas denkt doch keiner, wenn so etwas ist!“ Zähneknirschend bezahlte der Vater das Knöllchen – zumal Rückfragen und Beschwerden einen zusätzlichen Aufwand bedeuteten.

Das Schreiben der PRM an die Familie mit der Zahlungsaufforderung legt schließlich den Schluss nahe, dass dem Unternehmen an Kundenfreundlichkeit gar nicht erst gelegen ist: keine Telefonnummer, kein Name eines Ansprechpartners, lediglich ein QR-Code, der wiederum auf eine kundenunfreundliche Seite mit einem auszufüllenden Kontaktformular führt und ebenfalls keine Kontaktaufnahme per Telefon vorsieht.

Per Telefon keine Verbindung möglich

Und es kommt noch schlimmer für alle, die die Firma erreichen wollen, der Test unserer Redaktion belegt: Wer sich am Montag durch deren Internetseiten bis zum Impressum durchwühlte und die dort angegebene, auf einer Null endende Nummer wählte, erhielt keinen Anschluss – „Verbindung nicht möglich“. Erst nach einem ausführlichen Telefonat mit einer von der Agentur zwischengeschalteten PR-Agentur wurde das korrigiert und, zumindest im Impressum die Null durch die Durchwahl -33 ersetzt.

Doch selbst bei der Agentur gibt man sich wenig begeistert über den sogenannten Kundenservice der Parkraumbewirtschaftungsfirma: Da stehe wirklich nirgendwo eine Telefonnummer in der Zahlungsaufforderung und Kunden würden mit einem QR-Code auf die Homepage geleitet? Der Mitarbeiter zeigte sich überrascht und meldete Zweifel an, ob sich so beispielsweise seine betagte Mutter zurechtfinden würde.

Reine Geldmacherei?

Der Verdacht erhärtet sich, dass der Modus der Parkraum-Überwachung vor der Notaufnahme des Schwarzwald-Baar-Klinikums kein anderer ist, als der vor vielen Supermärkten: Eine Firma wird mit der Überwachung beauftragt – oft installiert sie ihre Überwachungskameras sogar umsonst – erfasst die Kennzeichen und verdient alleine mit dem Ausstellen von Knöllchen und Mahnungen ordentlich Geld.

Ob das auch das Konzept in Villingen-Schwenningen ist, wird von Kliniksprecherin Sandra Adams auch auf ausdrückliche Nachfrage unserer Redaktion weder bestätigt noch dementiert. Selbst sie konnte auf Nachfrage unserer Redaktion nicht mit einem Ansprechpartner, sondern lediglich mit einer allgemeinen Presse-Mailadresse dienen und ließ Rückfragen, ob die Firma denn bezahlt wird für die „Umsetzung der Parkregelung“ schlichtweg unbeantwortet.

Klinikum ist hochzufrieden

Aber: Sie betont, wie zufrieden man mit der jetzigen Lösung sei: „Das Schwarzwald-Baar-Klinikum hat die Firma PRM als externen Dienstleister mit der Umsetzung der Parkregelung beauftragt“, bestätigt sie. Die Parkregelung solle dazu dienen, „die Parkplätze vor unberechtigten Nutzern zu schützen“. Notfallpatienten und Schwangere sollten direkt vor der Entbindung bis vor die Notaufnahme gefahren werden können – „auf den Parkplätzen vor der Notaufnahme darf deshalb nur 15 Minuten lang geparkt werden“.

Und das, so Adams, sei schließlich gelungen. „Auch, wenn die neue Parkregelung nicht alle Autofahrer davon abhält, unberechtigt vor der Notaufnahme zu parken, können wir sagen: Die neue Parkregelung bewährt sich, wir verzeichnen eine deutliche Reduzierung der unberechtigten Nutzung. Erstmals seit Inbetriebnahme des Klinikums ist es so, dass die Parkplätze vor der Notaufnahme auch als Kurzzeitparkplätze genutzt werden – also so, wie sie gedacht sind“, lobt sie die neue Regelung nahezu überschwänglich. Für sie steht fest: „Wer jemanden in die Notaufnahme gebracht hat, muss sein Fahrzeug danach umgehend wieder wegfahren. Im Parkhaus ist jederzeit ausreichend Platz.“

Beistand oder Knöllchen?

Doch in den Augen der Patienten ist genau das ein Unding: Einer von ihnen, Andreas M., meldet sich ebenfalls bei unserer Redaktion. In die Notaufnahme brachte er seine kleine, erst fünfjährige Tochter – das Kind sei in so schlechtem Zustand gewesen, dass sie nicht mehr laufen konnte und getragen werden musste. Auch er kümmerte sich lieber um sein Kind als um das Umparken seines Autos.

Ein teurer Entschluss: Kurz nach dem Klinikaufenthalt in der Notaufnahme flatterte auch ihm ein Knöllchen ins Haus. Nachdem man sich im Klinikum für seine Beschwerde nicht zuständig gefühlt habe – man habe mit den vermieteten Flächen nichts mehr zu tun, sei ihm geantwortet worden und er sei strikt an den Parkplatzbetreiber PRM verwiesen worden – legte M. bei PRM Widerspruch ein.

Von 30 Euro auf 106,44 Euro

Doch wenig später sei prompt noch eine teure Mahnung eingetroffen, die der Redaktion auch in Kopie vorliegt: Zusätzlich zum 30 Euro teuren Verstoß sollte der Vater auch noch 12,74 Euro und 63,70 Euro als sogenannte „Geschäftsgebühr“ an PRM entrichten, unterm Strich also 106,44 Euro dafür, dass er im Notfall nicht nach 15 Minuten seine Tochter unbeaufsichtigt in der Notaufnahme gelassen und sein Auto umgeparkt hatte, sondern bei seinem Kind geblieben ist.

Angehörige, die also kleine Kinder, Schwerkranke oder beispielsweise auch altershalber beeinträchtigte Patienten zur Notaufnahme fahren, werden bis dato folglich vor die Wahl gestellt, entweder das teure Knöllchen zu ertragen, oder eben die Patienten für eine Weile zu verlassen, notfalls auch unter Schmerzen oder hilflos.

Frage nach dem Profit bleibt

Andreas M. hatte Glück. Parallel zu unseren Recherchen beim Kreisklinikum und der Parkraum Management GmbH sei er von PRM informiert worden: Aufgrund einer Verzögerung der Bearbeitung sei das Anwaltsschreiben mit der Mahnung verfrüht verschickt worden, man entschuldige sich und ziehe die Gebühr zurück.

Und auch an unsere Redaktion wendete sich PRM nach Tagen dann doch noch, zumindest schriftlich. Man freut sich über die Erfolge: „Die Einführung der Parkraumüberwachung hat nach unserem Kenntnisstand zu einer spürbaren Reduzierung der Fremdbelegungen von Parkplätzen in der Notaufnahme geführt. Es ist somit gelungen, diese Parkflächen gezielt für Patienten und/oder deren Begleitpersonen in der Notaufnahme bereitzuhalten“ – ob die Kameras fürs Krankenhaus unentgeltlich installiert worden sind und man sich im Klinikum mitfreut, etwa weil man auch hier von den Knöllchen profitiert, geht auch aus der Antwort des Dienstleisters nicht hervor.