Der Kreistag hat eine kostenneutrale Lösung bei den Eigenanteilen der Schülerbeförderung beschlossen. Foto: SB-Archiv

Kreistag beschließt kostenneutrale Lösung bei Eigenanteilen der Schülerbeförderung.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Neue Schulformen erfordern eine Satzungsänderung zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis. Der Kreistag beschloss in der letzten Sitzung vor der Sommerpause bei acht Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich eine für den Landkreis kostenneutrale Lösung. Auslöser ist die Einführung der Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg.

Bei dieser Schulform werden alle Schüler eines Jahrgangs bis zur zehnten Klasse gemeinsam unterrichtet. Es wird nicht mehr zwischen Haupt- und Realschule und Gymnasium unterschieden.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis werden zum kommenden Schuljahr die bisherige Hauptschule Mönchweiler und die bisherige Haupt- und Werkrealschule am Bickeberg in Villingen-Schwenningen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt.

Weitere Gemeinschaftsschulen werden zum Schuljahr 1013/14 eingerichtet. Zudem haben sich mit dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung die Übergangszahlen zu den verschiedenen Schultypen zum Schuljahr 2012/13 stark verändert. Nach aktueller Rechtslage betragen die Eigenanteile der Schüler im Schuljahr 2012/13 je Beförderungsmonat und Schüler der Grundschulklassen und Grundschulförderklassen mit Schülerfahrzeugen 9,20 Euro, für Schüler der Haupt- und Werkrealschulen, Förder- und Sonderschulen (jeweils Klasse 5 bis 9) 22,20 Euro, für Schüler der Realschulen (außer Abendrealschulen), Gymnasien (außer Abendgymnasien), Werkrealschulen (10. Schuljahr) Beruflichen Schulen (ohne Ausbildungsvergütung), Berufsoberschulen, des Berufsbildungsgrundjahres und des Berufsvorbereitungsjahres, der Berufsfachschulen und der Freien Waldorfschulen 32,20 Euro und für Schüler der Beruflichen Schulen mit Ausbildungsvergütung, der Abendrealschulen, der Abendgymnasien, der Kollegs und Berufskollegs 55 Euro.

Der Kreistag ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, neben den Förder- und Sonderschülern (Klasse 5 bis 9) auch die Schüler der "klassischen Hauptschulen" von der Erhöhung auszunehmen.

Der Eigenanteil bleibt hier unverändert bei 22,20 Euro monatlich. Für die Schüler der Werkrealschulen und der Gemeinschaftsschulen erfolgt die erste Anpassung zum 1. Januar 2013 in Höhe von 4,50 Euro auf einen Eigenanteil von 26,70 Euro monatlich.

Die zweite Stufe erfolgt zum 1. August 2013 in Höhe von 4,40 Euro auf 31,.10 Euro monatlich. Der Eigenanteil für Schüler der Realschulen (außer Abendrealschulen) Gymnasien (außer Abendgymnasien), Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Beruflichen Schulen (außer Schüler mit Ausbildungsvergütung), Berufsoberschulen, des Berufsbildungsgrundjahres und des Berufsvorbereitungsjahres, der Berufsfachschulen und der Freien Waldorfschulen (ab Klasse 5) wird zum 1. August 2013 um 1,10 Euro auf 31,10 Euro je Monat und Schüler verringert.

Hintergrund ist, mit der Angleichung der Eigenanteile für Schüler weiterführender Schulen die Schüler von Förder-, Sonder- und klassischen Hauptschulen zu einem höheren Bildungsabschluss zu führen, heißt es aus der Verwaltung.