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Nach tödlichem Unfall in Geislingen strengere Kontrollen. Tüv untersucht Auf- und Umbauten. Rund 150 Umzüge im Landkreis.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Nachdem eine 32-Jährige in Geislingen beim Sturz vom Umzugswagen gestorben ist, steht die technische Sicherheit der närrischen Fahrzeuge im Fokus. Wie sicher sind die Fasnetswagen im Kreis?

"Um Unfälle wie in Geislingen zu vermeiden, arbeiten wir seit Jahren an der Verbesserung der Sicherheit der Fasnachtsfahrzeuge", berichtet Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamtes.

"Klar ist, dass während der An- und Abfahrt keine Personen auf den Fastnachtswagen befördert werden dürfen", betont sie.

Schon seit vielen Jahren findet regelmäßig alle zwei Jahre vor Beginn des närrischen Treibens eine Besprechung der Behördenvertreter, des Tüv und der Fasnetsvereine im Kreis statt. "Das Interesse an der Informationsveranstaltung, zu der alle fastnachtstreibenden und sonstige interessierte Vereine eingeladen und über die rechtlichen Vorgaben informiert werden, ist immer recht groß", so Frank.

Die Auf- und Umbauten untersucht der Tüv hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit. "Der Tüv gibt auch Hinweise, wie technische Veränderungen zu erfolgen haben", erklärt Frank. Beanstandungen gebe es in der Regel mit Fahrzeugen aus dem Kreis "kaum noch", weil im Landkreis bekannt sei, dass "wilde Umbauten" seitens der Genehmigungsbehörden nicht geduldet würden. Bei einer Kontrolle werden Fahrzeuge ohne entsprechende Tüv-Gutachten oder gar mit fehlender Zulassung von der Teilnahme am Umzug ausgeschlossen. Die Aufbauten auf den Wagen sind so fest und sicher zu gestalten, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden können. Bei beweglichen Teilen ist auf eine Vermeidung von Verletzungen durch Einklemmen zu achten. Eine Überschreitung der Höhe von vier Metern ist nur zulässig, wenn dies die Kippsicherheit und der vorgesehene Fahrtweg unter Berücksichtigung von Fahrstromanlagen und Brücken zulässt.

"Probleme gibt es teilweise mit Zünften aus anderen Landkreisen (auswärtige Zünfte), die auf Umzügen im Schwarzwald-Baar-Kreis eingesetzt werden sollen", weiß Heike Frank. Es komme auch vor, dass Fastnachtswagen von ortsansässigen Vereinen, wie zum Beispiel Feuerwehr oder Sportler gebaut würden, die dort verantwortlichen Personen von den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung aber keine Ahnung hätten.

Schon seit vielen Jahren, so erzählt Heike Frank, befassen sich die Straßenverkehrsämter im Kreis mit der Verkehrssicherheit im Rahmen der Umzüge. "Die Umzüge an Fastnacht stellen eine übermäßige Straßenbenutzung dar, die nach der Straßenverkehrsordnung erlaubnispflichtig ist." Diese Erlaubnis erhalten die Vereine von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Das sind die Städte Villingen-Schwenningen mit dem Bürgeramt und Donaueschingen mit dem Ordnungsamt. Für das restliche Kreisgebiet ist das Straßenverkehrsamt des Kreises zuständig.

Es wird dann unter anderem geprüft, ob für den Umzug oder weitere Fastnachtsveranstaltung zusätzliche Verkehrsregelungen, wie zum Beispiel Sperrungen oder Umleitungen notwendig sind.

In einem amtlichen Merkblatt für die Fasnachtsvereine wird besonders darauf hingewiesen, dass die im Umzug mitfahrenden Fastnachtswagen so rechtzeitig bereitzustellen sind, dass sie entsprechend dem Merkblatt des Polizeipräsidiums Freiburg über die "straßenverkehrs- und zulassungsrechtliche Behandlung von Umzugsfahrzeugen bei örtlichen Brauchtumsveranstaltungen" überprüft werden können. Wer nicht den Kriterien entspricht, kann vom Umzug ausgeschlossen werden,

Vor Ort überprüfen die Behörden, ob die auf den Fastnachtumzügen eingesetzen Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsordung haben. "Bei rund 150 Umzügen im gesamten Landkreis kann aber keine lückenlose Kontrolle aller Fahrzeuge erfolgen", schränkt Frank ein.

Große Umzüge mit mehreren Fahrzeugen werden regelmäßig kontrolliert (jährlich), bei kleineren Umzügen erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle. Die Ausnahmegenehmigung für die technischen Änderungen an den Fahrzeugen wird vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt, welches sich vorab die einschlägigen Untersuchungsberichte des Tüv vorlegen lässt. "Zur Genehmigung eines für die Fastnacht umgebauten Fahrzeugs oder Anhängers bedarf es somit eines erheblichen zeitlichen Vorlaufs", weiß die Pressesprecherin des Landratsamtes