Beamte des Hauptzollamts Lörrach haben verdachtsunabhängige Kontrollen vorgenommen.
In mehreren Gaststätten in Lahr hat der Zoll Verstöße festgestellt. Ein Restaurantinhaber muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen, weil er pflichtwidrig keine Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten seiner Angestellten führte, teilt das Hauptzollamt mit. Diesen Verstoß habe der Inhaber den Zollbeamten noch vor Ort gestanden.
Weiter fanden die Kontrolleure in einer Shisha-Bar rund zweieinhalb Kilo unversteuerten Tabak. Dies hatte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Geschäftsführer sowie die Sicherstellung des Tabaks zur Folge, so das Hauptzollamt.
In einem asiatischen Restaurant wurden zwei ukrainische Staatsangehörige beim Arbeiten angetroffen, obwohl sie weder über eine Arbeitserlaubnis noch über einen deutschen Aufenthaltstitel verfügten. Die 43-jährige Frau und den 23-jährigen Mann erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts. Die Inhaberin des Restaurants sieht sich mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern konfrontiert.
Erschwerend komme hinzu, dass beide nicht zur Sozialversicherung gemeldet wurden, weshalb das Hauptzollamt wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ermittelt.