Ermittlungen laufen
Zwei Bauarbeiter aus Serbien, die als Touristen in die Bundesrepublik gekommen waren, konnten ebenfalls keine entsprechende Arbeitsgenehmigung vorweisen, legten den Beamten laut Pressemitteilung jedoch gefälschte EU-Ausweisdokumente vor.
Alle vier Männer mussten die Arbeit unverzüglich einstellen. Die zwei Nord-Mazedonier müssen nun umgehend aus Deutschland ausreisen, und gegen die beiden Serben wird zudem wegen Urkundenfälschung ermittelt. Genauere Prüfungen der Geschäftsunterlagen seien zudem bei einer Gruppe von Arbeitern aus Bulgarien notwendig.
Die Männer berichteten den Zollbeamten, dass sie für zehn Stunden Arbeit pro Mann 70 Euro in bar erhalten würden. Der aktuelle Mindestlohn im Bausektor liegt bei derzeit 12,55 Euro pro Stunde.
Bei einer weiteren bulgarischen Firma konnte vor Ort nicht ermittelt werden, ob deren Arbeiter mit der Ausführung von Werkvertragleistungen beschäftigt waren oder ob die Männer in Wahrheit bei der deutschen Firma arbeiteten, die sich als Auftraggeber der Bulgaren ausgab. Entsprechende EU-Entsendebescheinigungen über die zu entrichtenden Sozialabgaben im Heimatland konnte der bulgarische Polier nicht vorweisen.
Der Stuttgarter Zoll ermittelt jetzt gegen fünf Unternehmen wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt beziehungsweise wegen Nichtanmeldung von Arbeitskräften zur Sozialversicherung in Verbindung mit Nichtgewährung der geltenden Mindestlöhne.
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