Schwarzarbeit kann teuer werden. Hier beantworten wir die wichtigen Fragen zum Thema. Foto: dpa

Millionen Deutsche arbeiten auch mal ohne Rechnung. Doch das kann am Ende teuer werden. Wenn ein Schwarzarbeiter pfuscht oder ein missgünstiger Nachbar die Behörden alarmiert, ist Ärger programmiert.

Millionen Deutsche arbeiten auch mal ohne Rechnung. Doch das kann am Ende teuer werden. Wenn ein Schwarzarbeiter pfuscht oder ein missgünstiger Nachbar die Behörden alarmiert, ist Ärger programmiert.

Tübingen - Babysitten bei den Nachbarn, die Garageneinfahrt pflastern bei einem Bekannten - Schwarzarbeit spielt sich häufig im Privaten ab. Ab wann eine Gefälligkeit illegal wird, ist nicht immer eindeutig. Und wer einen Handwerker ohne Rechnung beschäftigt, hat bei Pfusch am Bau am Ende das Nachsehen. Hier beantworten wir die wichtigen Fragen zum Thema.

Wo ist die Grenze zwischen einer Gefälligkeit und Schwarzarbeit?

Sobald nennenswerte Beträge fließen, spricht der Zoll von Schwarzarbeit. Doch eine genaue Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist nach Angaben einer Zoll-Sprecherin, ob die Hilfsbereitschaft im Vordergrund steht oder das Geld. Wenn der Nachbarsjunge einmalig den Rasen mäht und dafür etwas Geld zugesteckt bekommt, sei das völlig in Ordnung. Wenn er aber alle paar Wochen zum Babysitten komme, sei das schon mehr als reine Nachbarschaftshilfe.

Geht Schwarzarbeit zulasten von regulären Arbeitsplätzen?

Die Baubranche und viele Dienstleister wie die Friseure schimpfen, dass den ehrlichen Firmen durch Schwarzarbeit viele Aufträge verloren gingen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht von mindestens 500 000 vernichteten Arbeitsplätze durch Schwarzarbeit. Der Schwarzarbeit-Experte Friedrich Schneider von der Universität Linz schränkt das aber ein: Viele Bauherren könnten sich ihr Eigenheim gar nicht leisten, wenn sie alles auf Rechnung laufen lassen müssten. Der Professor schätzt, dass rund 60 Prozent der schwarz erledigten Bauaufträge gar nicht erteilt würden, wenn es keine Schwarzarbeit gäbe. Und von diesen zusätzlichen Baustellen profitierten wiederum die legal arbeitenden Handwerksbetriebe, denn kaum ein Haus werde komplett schwarz hochgezogen.

Wo findet Schwarzarbeit statt?

Mit Abstand am weitesten verbreitet ist Schwarzarbeit auf dem Bau und in der Gastronomie, wie Studien des Schwarzarbeit-Experten Schneider ergeben. Doch Großbaustellen, auf denen der Zoll Hunderte Schwarzarbeiter auffliegen lässt, sind das eine. Ein großer Teil der Schwarzarbeit findet im Privaten statt - etwa wenn die Putzfrau ihr Geld in bar bekommt oder das Nachbarsmädchen abends als Babysitterin arbeitet.

Wer arbeitet schwarz?

Von den insgesamt neun Millionen Schwarzarbeitern in Deutschland haben nach Schneiders Studien rund acht Millionen einen regulären Job und bessern sich nach Feierabend schwarz das Einkommen auf. Vollzeit-Schwarzarbeiter gebe es hingegen nur knapp eine Million - vor allem Arbeitslose und Frührentner. Immer beliebter werden nach Angaben von Experten Modelle, bei denen etwa eine Kellnerin für 20 Stunden pro Woche legal angestellt wird und den Lohn für die übrige Arbeitszeit bar auf die Hand bekommt.

Wer sind die Auftraggeber von Schwarzarbeit?

Statistisch gesehen kommen sie überwiegend aus Westdeutschland, haben Abitur und verfügen über ein Haushaltseinkommen von mehr als 2000 Euro netto. Das ist das Ergebnis einer 2013 veröffentlichten Forsa-Umfrage für die Minijob-Zentrale. Menschen mit höherem Einkommen und Bildungsstand haben demnach nur selten ein schlechtes Gewissen, jemanden schwarz zu beschäftigen.

Was ist, wenn der Schwarzarbeiter pfuscht?

Dann hat der Auftraggeber Pech gehabt. So hat es der Bundesgerichtshof vor einem halben Jahr klargestellt. Denn weil Schwarzarbeit illegal ist, kommt kein gültiger Vertrag zustande - und aus einem nichtigen Vertrag kann man auch keine Ansprüche auf die Beseitigung von Mängeln ableiten. (Az. VII ZR 6/13)

Welche Strafen drohen?

Einem Handwerker, der zum Beispiel schwarz das Badezimmer einer Wohnung fliest, droht nach Angaben des Zolls ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Sozialabgaben. Ein Hartz-IV-Empfänger, der neben dem Geld von der Arbeitsagentur noch Lohn aus Schwarzarbeit kassiert, begeht Sozialbetrug. Der Zoll kommt solchen Fällen nach eigenen Angaben oft auf die Spur, weil etwa Nachbarn die Behörden informieren. Auch den Auftraggebern droht dann ein Bußgeld von mehreren tausend Euro.