Auch wenn die Tiere hilfsbedürftig erscheinen – zuständig sind Ordnungsamt und andere Stellen. Eine Schutzverordnung ist jetzt in Burladingen auf dem Weg.
Wir berichteten kürzlich über eine Verhandlung, die vor dem Amtsgericht Hechingen mit einer Verurteilung endete. Die Angeklagte aus einem Burladinger Stadtteil hätte eine ihrer Ansicht nach verwahrloste Katze nicht behalten dürfen. Zumal sie die wirkliche Besitzerin des Tieres als Nachbarin persönlich kannte.
Wie es sich in der Verhandlung darstellte, fand eine Tierschutzgruppe aus einem Nachbarlandkreis diese Katze zusammen mit anderen, angeblich ebenfalls heruntergenommenen Artgenossen, kastrierte sie und übergab sie später offenbar verschiedenen Leuten, die sich ihrer annehmen wollten. Richter Bernd Koch stellte jedoch klar: Das geht so nicht! Das ist strafbar.
Wer auf eine gefährdete Katze oder ein anderes Tier aufmerksam wird, muss sich mit seiner Beobachtung bei einer zuständigen Stelle melden. Es habe auch grundsätzlich niemand das Recht, fremde Katzen kastrieren zu lassen.
Stadt hat „Katzenproblem“
Das bestätigt Burladingens Ordnungsamtsleiter Martin Paulus, der sich immer wieder mit solchen Angelegenheiten beschäftigen muss. Grund: Burladingen habe, wie er sagt, in verschiedenen Brennpunkten der Gesamtgemeinde ein „Katzenproblem“. Die Verwaltung will diesem Problem nun mit einer Katzenschutzverordnung begegnen. Die Vorlage dazu soll in der kommenden Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 23. April, eingebracht werden.
Stimmt das Gremium der Vorlage zu, würde es sich in Zukunft folgendermaßen verhalten: Besitzer müssen ihre freilaufenden Katzen registrieren und kastrieren lassen. Wird ein streunendes Tier aufgegriffen, lässt sich der Halter anhand eines „Chips“ feststellen. Und ebenso, ob die Katze kastriert wurde. Ist das Tier nicht vermeldet, wird man – nachdem es eingefangen ist – zunächst versuchen, die Halter zu ermitteln. Ist das nicht möglich, besitzt die Stadt das Recht, den Vierbeiner von einem Veterinär kastrieren zu lassen. Die Tiere sollen keinen oder keinen weiteren Nachwuchs bekommen – um den sich dann wieder niemand kümmert. „Das ist keine Schikane gegen irgendjemanden, sondern ausschließlich im Sinne des Tierwohls“, sagt Martin Paulus.
Tierfreunde im Dilemma
Eine Tierschützerin, mit der wir sprachen, bestärkt diese Sicht: „Ohne Katzenschutzverordnung stehen Tierschutzvereine immer wieder vor dem gleichen Dilemma: Nicht gekennzeichnete Tiere, die im Normalfall auch nicht kastriert sind, tauchen irgendwo auf. In der Nachbarschaft kennt sie niemand. Soll man sie – in der Hoffnung, dass sie doch einen Besitzer haben – einfach dort und sich weiter vermehren lassen? Die Situation wird immer schwieriger, je länger man wartet. Inzwischen kennt wahrscheinlich jeder die Reproduktionsrate von unkastrierten Katzen. Unter Umständen wandern sie auch wieder ab und die Chance, sie einfangen und kastrieren zu können, ist vertan. Mit einer Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht wird nicht nur die unkontrollierte Vermehrung verhindert, es könnten auch echte Streunerkatzen von Katzen unterschieden werden, die ein Zuhause haben, was solche Missverständnisse verhindert.“
Gleichwohl gilt grundsätzlich und unbedingt: Kein Unbefugter darf eine fremde Katze an sich nehmen und nach eigenem Ermessen ihr Wohlbefinden in die Hand nehmen. Für das Einfangen und die vorläufige oder weitere Unterbringung sind von den Kommunen beauftragte Organisationen zuständig. In Burladingen erklären sich die Tierschutzgruppe Pfotenengel Zollernalb von Sandra Toppler und ein weiterer Verein bereit, die Aufgabe zu übernehmen. Beide wollen sich dem Gemeinderat vorstellen.
Glasfaser und Windkraft als weitere Themen
Die öffentliche Sitzung
des Burladinger Gemeinderates am Donnerstag, 23. April, beginnt um 19 Uhr in der Stadthalle. Auf der Tagesordnung stehen neben der Katzenschutzverordnung weitere Punkte, die Bürger aktuell interessieren dürften: Vertreter der NetCom werden anwesend sein, um über den Stand des Glasfaserausbaus in der Gesamtstadt zu berichten.