Die Gefahr durch Geflügelpest ist akut. Foto: Kästle

Deutschland und Europa erlebte zwischen Oktober 2020 und April 2021 das bisher schwerste Geflügelpestgeschehen. Auch über den Sommer hinweg ist dieses nicht ganz zum Erliegen gekommen. Jetzt schlägt das Calwer Landratsamt Alarm.

Calw - Seit Mitte Oktober 2021 gibt es in Deutschland wieder vermehrt Funde von infizierten Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern sowie erste Einträge bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. Das Risiko eines erneuten Aufflammens der Geflügelpest durch die bereits in der Wildvogelpopulation vorhandenen Influenzaviren und auch für Seucheneinträge in Geflügelbestände und Vogelhaltungen in ganz Deutschland wird als hoch eingestuft.

 

Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen

Für alle Geflügelhalter - auch kleine Haltungen und Hobbyhaltungen - ist es aus Sicht des Calwer Landratsamtes daher wichtig, schon vorbeugend entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Jeder Geflügelhalter ist laut Behörde dazu verpflichtet - soweit noch nicht geschehen - seine Haltung dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Zu Geflügel zählen in diesem Fall Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel. Alle Halter von Hühnern oder Truthühnern sind zudem ab einem Bestand von 25 Stück melde- und beitragspflichtig bei der Tierseuchenkasse (nähere Information hierzu bei der Tierseuchenkasse BW, www.tsk-bw.de).

Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in dem er Zu- und Abgänge sowie verendete Tiere erfasst. Hohe Verluste sowie erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtsabnahmen sind tierärztlich untersuchen zu lassen. Außerdem sollten Maßnahmen zur Biosicherheit auch in Hobbyhaltungen eingehalten werden. Dies sind beispielsweise das Tragen von entsprechender Schutzkleidung im Tierbestand und die konsequente Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Stiefeln, Geräten und Fahrzeugen, mit denen das Virus eingeschleppt oder weitergetragen werden kann. Ein Merkblatt zur Biosicherheit findet sich auf der Homepage des Landratsamtes Calw.

Noch kein Grund zur Anordnung weitergehender Maßnahmen

Aufgrund der derzeitigen Infektionslage besteht aus Sicht der Experten im Landratsamt aktuell noch kein Grund zur Anordnung weitergehenden Maßnahmen, wie einer Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Landkreis Calw. Es sollte jedoch schon jetzt der Kontakt des Hausgeflügels zu Wildvögeln durch entsprechende Maßnahmen so weit wie möglich reduziert oder verhindert werden, heißt es in einer Mitteilung aus dem Landratsamt. Futtereinrichtungen sollten nur geschützt oder im Stall angebracht werden, um keine Wildvögel anzulocken. Außerdem sollten entsprechende Maßnahmen gegen Schadnager durchgeführt werden, da der Erreger auch durch Mäuse und Ratten eingeschleppt werden kann.

Zudem sollte sich jeder Betreiber von Geflügelfreiland- und Volierenhaltungen überlegen, wie im jeweiligen Bestand eine Aufstallungsanordnung umsetzbar ist. Sofern Ausnahmen von der Aufstallungspflicht bei einer Aufstallungsanordnung oder Ausnahmen vom Vermarktungsverbot für Geflügelprodukte in einem Geflügelrestriktionsgebiet beantragt werden sollen, müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden und diese mit der Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamtes Calw abgestimmt werden.

Bei weiteren Fragen kann die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamtes Calw telefonisch unter 07051/160-121 oder unter der E-Mail-Adresse 21.info@kreis-calw.de kontaktiert werden.