Zahlreiche Auflagen müssen erfüllt werden, damit in Wiesenstetten ein Schuppengebiet entstehen kann.Archiv- Foto: Baiker

Der Empfinger Gemeinderat hatte bei seiner jüngsten Sitzung über den Aufstellungsbeschluss für ein Schuppengebiet am südwestlichen Ortsrand von Wiesenstetten zu beraten.

Empfingen - Der Gemeinde liegen mehrere Anfragen zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Schuppens auf der Gemarkung Wiesenstetten vor. Die Interessenten möchten land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen in den Schuppen unterstellen. Der Planungsanlass seitens der Gemeinde ist daher begründet. Mit der Ausweisung eines Schuppengebietes soll vor allem den Nebenerwerbslandwirten, die ihren Teil zur Erhaltung und Pflege der bäuerlichen Kulturlandschaft beitragen, die Möglichkeit zur Unterbringung von Maschinen und Geräten in geeigneten Geräteschuppen außerhalb der oftmals beengten Ortslagen gegeben werden. Aus diesem Grund strebt die Gemeinde Empfingen die Ausweisung eines gemeinsamen Gebietes für die Errichtung von Feldscheunen beziehungsweise Geräteschuppen auf der Gemarkung von Wiesenstetten an. Einer Zersiedlung der Landschaft soll damit entgegengewirkt werden.

Ein Bebauungsplan für das geplante Schuppengebiet liegt bisher nicht vor. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist für das Plangebiet Flächen für die Landwirtschaft aus. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Schuppengebiet Wiesenstetten" soll durch die Definition von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes sichergestellt werden.

Der geplante Standort eignet sich für die Errichtung eines Schuppengebiets optimal, da es an bereits bestehende Schuppen angeschlossen werden kann.

Gebhard Gfrörer vom gleichnamigen Empfinger Planungsbüro hat den Entwurf für den Bebauungsplan entwickelt und stellte wichtige Aspekte im Rahmen der Gemeinderatssitzung vor.

Von Seiten des Regierungspräsidiums gab es zu dem Vorhaben bereits zwei Anmerkungen. Man solle eine hydrogeologische Untersuchung machen, so der Tipp des Regierungspräsidiums. "Das machen wir sowieso immer automatisch – wir wollen sehen, was die Versickerung bringt", erklärte Gfrörer. Auch riet das RP, dass man die Mobilfunkstation aus dem Bebauungsgebiet herausnimmt und sie als Außenbereich ausweist. "Das machen wir gerne, das bringt uns zusätzlich auch noch 3000 Öko-Punkte", freute sich der Planer.

5000 Quadratmeter

Was Gfrörer und letztendlich auch den gesamten Gemeinderat gar nicht freute ist, dass man im geplanten Baugebiet ein Feldlerchen-Paar fand, für das man jetzt 5000 Quadratmeter genau definierte Blühfläche zum Umsiedeln in ein anderes Lerchenfenster finden muss, bevor man im Planungsgebiet weitermachen kann. "Da kommen wir nicht umhin", zog Gfrörer all denen den Zahn, die glaubten, dass man für ein einziges Vogelpaar doch keine solch große Fläche braucht.

Ein Gemeinderat wollte noch wissen, wer denn den Standort für das geplante Schuppengebiet ausgesucht habe. Bürgermeister Ferdinand Truffner zeigte sich ob dieser Frage etwas verwundert. "Ich träume zwar manchmal vom Gemeinderat, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ich geträumt habe, dass wir das hier in großer Runde diskutiert und gemeinsam verabschiedet haben. Ich bin eher der Meinung, dass wir uns mehrheitlich für das Gebiet bei Wiesenstetten entschieden haben."

Weitere Randbedingungen, wie beispielsweise die Schotterung der Wege oder ob man sich eine Zisternenlösung vorstellen könnte, wurden erörtert.

Landwirte wehren sich

"Jetzt wollten wir eigentlich in die Offenlegung des Bebauungsplanes gehen, doch die Untere Naturschutzbehörde muss zuerst das Okay dazu geben, dann geht das Ganze wieder zurück zu uns ins Gremium, denn die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen, zu denen auch 30 neue Bäume gehören, müssen abgestimmt werden", erklärte Truffner den nächsten Schritt und ergänzte, dass diese Auflagen immer mehr werden und sich die Landwirte langsam dagegen wehren würden. Diese Anmerkung rief Rat Achim Walter auf den Plan. "Wenn wir so weitermachen, verkaufen wir unser Land und damit unsere Zukunft", ereiferte er sich und betonte sinngemäß: "Ist der Teller leer gegessen, hat man gehabt, aber es kommt nichts nach."

Ein Ratskollege fragte noch nach, ob es vertraglich ausgeschlossen sei, dass man im geplanten Schuppengebiet eine gewerbliche Nutzung aufzieht. "Ja, was soll dort passieren – ein Weihnachtsbaumverkauf?", wunderte sich Walter.

Nach ein paar weiteren Nickligkeiten einigte sich der Empfinger Gemeinderat darauf, die textliche Fassung des Bebauungsplanes vom Juli 2021 zu billigen und den Plan nun zeitnah öffentlich auszulegen.