Skihelme verhindern laut ADAC 85 Prozent der Kopfverletzungen. Stürzt jemand so schwer wie der Ex-Formel-1-Pilot Michael Schumacher, stoßen sie aber an Grenzen. Fragen und Antworten zu Unfällen auf und neben der Piste.
München/Berlin - Fast 80 Prozent der Skifahrer tragen nach Schätzungen des Deutschen Skiverbandes (DSV) inzwischen einen Helm. Nicht immer können sie Verletzungen verhindern.
Warum hat Michael Schumacher trotz des Skihelms so schwere Verletzungen?
Glaubt man Schumachers Ärzten, hätte er es ohne Helm nicht lebend bis ins Krankenhaus geschafft. Wie eine zusätzliche Schale schützt er den Kopf vor Schnittverletzungen und mildert Stöße ab. Wenn starke Kräfte wirken, etwa bei einem Aufprall mit großer Geschwindigkeit, wird der Druck allerdings nach innen weitergegeben. Es kann zu Prellungen am Gehirn kommen. „Das ist wie bei einem Airbag im Auto“, erklärt Marion-Maxi Hartung vom ADAC. „Der erhöht die Sicherheit zwar enorm, kann innere Verletzungen aber nicht ausschließen.“
Kann man den Kopf überhaupt schützen?
85 Prozent der Kopfverletzungen können durch einen Helm vermieden werden, schätzt der ADAC. Absolute Sicherheit gibt es jedoch nicht. Wichtig sei, dass der Helm fest sitzt, der CE-Norm EN 1077 entspricht und nach spätestens fünf Jahren ausgetauscht wird. „Das Material ermüdet mit der Zeit“, sagt die ADAC-Expertin. Auch nach einem Sturz müsse ein Helm ersetzt werden.
Hätte ein solcher Unfall auch auf der Piste passieren können?
„Natürlich ist abseits der gesicherten Piste die Gefahr größer als auf der Piste“, sagt der Sicherheitsexperte des Deutschen Skiverbands (DSV), Andreas König. Schumacher war aber wohl nur wenige Meter neben der Piste unterwegs. „Es scheint ein sehr heftiger Sturz gewesen zu sein, der auf der Piste genauso hätte passieren können. Nur einen Felsen hätte es dort nicht gegeben.“
Zahlt die Versicherung auch bei Unfällen abseits der Piste?
Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers endet am Rande der Piste. Die Krankenkasse bezahlt in der Regel aber auch bei Unfällen neben der gekennzeichneten Strecke für die medizinische Versorgung. „Bei uns gibt es kein Schuldprinzip“, sagt der Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, Florian Lanz. Schließlich bekämen auch Raucher ihre Lungenkrebstherapie bezahlt. Bei grober Fahrlässigkeit kann man zwar zur Zuzahlung herangezogen werden. „Da reicht es aber nicht, neben der Piste zu fahren“, sagt Lanz. Auch die Kosten für den Transport mit dem Hubschrauber übernimmt die Krankenkasse, sofern er medizinisch notwendig ist. Bei reinen Such- und Rettungseinsätzen bleibt man oft auf den Kosten sitzen.