Ob am Schulzentrum eine Videoüberwachung der Fahrradabstellplätze eingerichtet werden kann, ist unter anderem eine Frage des Datenschutzes. Foto: Heinz Vollmar

Ob eine Überwachung am Schulzentrum tatsächlich so umsetzbar ist, ist derzeit noch ungewiss und wird geprüft. Grund ist der Datenschutz.

Einen entsprechenden Antrag hatte die FDP-Fraktion im November für den Schulbeirat gestellt. Die Thematik war zuvor von Eltern- und Schulseite beim Schulbeirat platziert worden.

 

In dem Antrag der FDP-Fraktion heißt es dazu, dass das Thema in den vergangenen Jahren wiederholt diskutiert worden sei. Allerdings sei eine allgemeine Überwachung des Schulhofs oder anderer frei zugänglicher Schulflächen datenschutzrechtlich unzulässig.

In der Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstagabend sagte Tilo Levante (FDP), es könne daher in Erwägung gezogen werden, nur einen der beiden Fahrradabstellplätze per Video zu überwachen. Somit hätten die Schüler eine Alternative, ob sie ihre Fahrräder überwachen lassen wollten oder nicht. Es müsse aber klar geregelt werden, wer Einsicht in die Videos nehmen dürfe.

Annette Grether (Grüne) wollte zunächst die Frage geklärt wissen, wer überhaupt für die Installation einer Videoüberwachung bezahlen soll. Die CDU ließ in der Sitzung eine ablehnende Haltung zur geplanten Videoüberwachung erkennen.

Und auch die SPD konnte sich noch zu keiner Entscheidung durchringen, während die Freien Wähler überhaupt keine Stellungnahme abgaben. Die Verwaltung schlug daher vor, den Antrag weiterzuverfolgen, die Kosten für die technische Umsetzung und die Folgekosten zu ermitteln sowie den Vorschlag auf Datenschutzkonformität zu prüfen. Auf dieser Basis würde der FDP-Antrag dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt, hieß es abschließend.