Seit Schuljahresbeginn gibt es vermehrt Vorfälle auf Schultoiletten am Beruflichen Schulzentrum in Hechingen, wie Schulleiter Arndt Bayer erläutert. Sind Mutproben auf der Plattform TikTok der Auslöser?
Die Schüler und die Schulleitung des Beruflichen Schulzentrums (BSZ) in Hechingen zeigen sich nach dem Brand einer Toilette an der Außenseite des Standorts Am Schloßberg am Montagmittag von den Geschehnissen betroffen, wie Schulleiter Arndt Bayer unserer Redaktion berichtet. Dass 1500 Schüler, die das BSZ zu ihrem Lebens- und Lernraum machen, nun wegen einzelner Chaoten unter Generalverdacht stünden, tue ihm leid.
Die Polizei ermittelt inzwischen wegen Brandstiftung, informiert Martin Raff, Sprecher im Polizeipräsidium Reutlingen. Den Sachschaden beziffert der Polizeisprecher nach ersten Erkenntnissen auf mindestens 20 000 Euro. Das Feuer wurde zwar von den 34 ausgerückten Einsatzkräften der Hechinger Feuerwehr schnell gelöscht. Unter anderem Teile der Decke und Lampen seien dennoch zerstört worden, wie Schulleiter Bayer weiter erläutert. Anders ausgedrückt: „Es besteht erheblicher Renovierungsbedarf.“
Häufung an Vorfällen
Bereits Anfang Dezember musste die Feuerwehr wegen eines ähnlichen Vorfalls an das Schulzentrum ausrücken. Zeigt sich eine Häufung dieser Vorfälle am BSZ? Bayer dazu: „Wir sind dabei in einer guten und breiten Gesellschaft mit anderen Schulen.“ Besonders seit Schuljahresbeginn gebe es vermehrt Vorfälle besagter Art, die aber – nicht wie am Montag – schulintern blieben.
Der Schulleiter des BSZ verweist als mögliche Ursache auf Mutproben auf der Plattform TikTok. Eine sogenannte Challenge aus dem umstrittenen „sozialen Netzwerk“ fordert Jugendliche zu Sachbeschädigungen oder Brandstiftungen auf Schultoiletten auf. Bundesweit ist der Trend erkennbar.
Gefahr für Leib und Leben
Sollte ein Schüler hinter der Brandstiftung stecken, droht diesem der Schulausschluss, wie Bayer erklärt. „Wir müssen natürlich den Einzelfall betrachten, sind aber in der Pflicht, alle möglichen Konsequenzen zu überdenken.“ Schließlich bestünde in Brandfall Gefahr für Leib und Leben.