Jetzt steht es offiziell fest: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Klage bezüglich der geplanten Schließung der Trichtinger Grundschule abgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat am Montag bestätigt, was uns die Befürworter der Trichtinger Grundschule bereits mit großem Bedauern mitgeteilt hatten: Ihr Versuch, mit Bezug auf den Eingemeindungsvertrag von 1974, gerichtlich gegen die Schließung vorzugehen, ist gescheitert.
„Die Berufung wurde zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen“, erklärt uns Andrea Kloster, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, am Montag.
Zu dem Inhalt des Urteils könne sie noch nichts sagen, da der Senat die Entscheidungsgründe noch nicht fertiggestellt habe. „Allerdings hat er im Ergebnis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg bestätigt.“
Was sich bisher ereignet hatte
2021 hatte der Epfendorfer Gemeinderat beschlossen, die Außenstelle Trichtingen – in erster Linie aus Kostengründen – zu schließen. Nach einem erneuten, gleichlautenden Beschluss 2023 – die Wiederaufnahme schien wegen grundsätzlich neuer Zahlen nach einer Kostenberechnung angezeigt – gewann die Auseinandersetzung an Dynamik.
Im Sommer 2023 hatten Gemeinderäte aus Trichtingen und Harthausen dann Klage erhoben und sich dabei auf den Eingemeindungsvertrag 1974 bezogen. In diesem seien Grundlagen zum Erhalt beider Schulen benannt, so die Argumentation.
Das Verwaltungsgericht in Freiburg hatte den Fall an die nächste Instanz, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, verwiesen. Dabei ging es nicht um ein Urteil zum Erhalt der Schule, sondern um die Klagezulassung. Da Trichtingen und Harthausen keinen Ortschaftsrat und keinen Ortsvorsteher haben, die für die Belange der Teilorte eintreten könnten, sei die Situation in Baden-Württemberg ein Präzedenzfall, hieß es damals.
Der letzte Versuch?
Zum Verfahren am 12. März waren rund 20 Befürworter der Trichtinger Grundschule nach Mannheim gefahren, um dem Gericht die Bedeutung des Anliegens zu verdeutlichen.
Schon kurz danach hatten sie ihr Unterfangen für gescheitert erklärt. „Wir haben alles in die Waagschale geworfen, konnten aber trotz sehr guter Argumente für unsere Schule nicht punkten“, hatte uns Oliver Bornfleth stellvertretend für die Schul-Befürworter mitgeteilt – und angekündigt, dass man diese Angelegenheit nun mit rund 60 000 Euro Verlust abschließen werde.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Gleichwohl teilt Kloster zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes mit: „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidungsgründe können die Kläger beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.“
Ob der Streit um die Trichtinger Grundschule damit endgültig beigelegt sein wird oder doch noch einmal aufflammt: Was am Ende des jahrelangen Ringens um den Erhalt des Schulstandorts Trichtingen bleibt, sind tiefe Gräben – und wohl auch die Frage, ob das alles durch einen anderen Umgang miteinander nicht vermeidbar gewesen wäre.
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg
Das Verwaltungsgericht Freiburg
hatte mit Urteil vom 17. April 2024 die Klage als unzulässig abgewiesen. Zur Begründung hieß es, die ehemalige Gemeinde Trichtingen sei nicht prozessfähig. Die Gemeinderatsmitglieder seien nicht zu deren Vertretung befugt und könnten auch nicht als deren Vertreter bestellt werden. Die seinerzeit für Streitigkeiten über die Eingliederungsvereinbarung bestellten Vertreter und deren Ersatzleute stünden nicht mehr zur Verfügung. Neue Vertreter könnten nicht bestellt werden. Dies würde der Eingliederungsvereinbarung und der baden-württembergischen Gemeindeordnung widersprechen.