Wie wird es mit der Schule in Trichtingen weitergehen? Jetzt ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug. (Symbolbild) Foto: Schnekenburger

Seit Jahren kämpfen einige Bürger für den Erhalt der Grundschule im Epfendorfer Ortsteil Trichtingen. Ihr Hebel ist eine Klausel im Eingemeindungsvertrag. Doch hat diese Bestand?

Der Bus nach Mannheim ist bestellt: Rund 30 Bürger aus der Gemeinde Epfendorf machen sich am Donnerstag zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim auf, um ihrem Anliegen, dem Erhalt des Grundschulstandorts Trichtingen, zusätzlich Ausdruck zu verleihen.

 

„Wir denken, dass wir bereits mit unserer Anwesenheit den Richtern zeigen können, wie wichtig es uns ist, die Schule geöffnet zu lassen“, teilt uns Oliver Bornfleth stellvertretend für die Befürworter mit.

Bedarf besteht

Aufgrund des Zuzugs von jungen Familien sei die Schule sehr gut besucht, „und es würde absolut keinen Sinn machen, diese zu schließen“, so Bornfleth weiter. Gerade diese jungen Familien hätten sich aufgrund des Kindergartens, der Schule und eines regen Vereinslebens für Trichtingen entschieden, meint er.

2021 hatte der Epfendorfer Gemeinderat beschlossen, die Außenstelle Trichtingen – in erster Linie aus Kostengründen – zu schließen. Nach einem erneuten, gleichlautenden Beschluss 2023 – die Wiederaufnahme schien wegen grundsätzlich neuer Zahlen nach einer Kostenberechnung angezeigt – gewann die Auseinandersetzung an Dynamik. Im Sommer 2023 hatten sieben Gemeinderäte aus Trichtingen und Harthausen dann Klage erhoben und sich dabei auf den Eingemeindungsvertrag 1974 bezogen. In diesem seien Grundlagen zum Erhalt beider Schulen benannt, so die Argumentation.

Vorgang ist ein Präzedenzfall

Das Verwaltungsgericht in Freiburg hatte den Fall an die nächste Instanz, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, verwiesen. Da Trichtingen und Harthausen keinen Ortschaftsrat und keinen Ortsvorsteher haben, die für die Belange der Teilorte eintreten könnten, sei die Situation in Baden-Württemberg ein Präzedenzfall. Mittlerweile hat der Streit nicht nur die Gemeinde gespalten, er geht auch mit einem erheblichen finanziellen Aufwand einher, den die Befürworter aus Spenden bestreiten.

Bei der Sitzung am Donnerstag geht es nun um Folgendes: „Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Beklagten zum Erhalt der Grundschule am Standort der ehemaligen Gemeinde Trichtingen aufgrund der Bestimmungen der im Jahr 1974 geschlossenen Eingliederungsvereinbarung“, wie es auf der Internetseite des Verwaltungsgerichtshofs heißt. Dieser wird über die Klagezulassung entscheiden.

Verschiedene Verfahrensausgänge denkbar

„Ob die Richter die Angelegenheit wieder an das Verwaltungsgericht Freiburg abgeben oder sich anderweitig entscheiden werden, bleibt für uns alle spannend“, meint Oliver Bornfleth dazu. Und ergänzt: „Auch eine Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 7. Februar 2023 aufgrund von Formfehlern wäre möglich.“ Derweil blickten verschiedene weitere Gemeinden mit Spannung auf diesen Präzedenzfall und erwarteten ein Urteil.

Eine Entscheidung über die Klagezulassung könnte aber auf sich warten lassen, wie wir auf Anfrage beim Verwaltungsgerichtshof erfahren. Direkt im Anschluss an die mündliche Verhandlung werde es noch kein Ergebnis geben. Wann ein Urteil ergehen werde, sei derzeit noch nicht klar und hänge vom Lauf der Verhandlung und der anschließenden Beratung des Senats ab, heißt es. Üblicherweise ergeht eine Entscheidung dann schriftlich.

Von Epfendorfs Bürgermeister Mark Prielipp heißt es auf unsere Frage nach einem Statement: „Da es sich um ein anhängiges gerichtliches Verfahren handelt, bitte ich um Verständnis, dass ich dieses derzeit inhaltlich nicht kommentiere. Das gilt auch für Bewertungen des Verfahrensstands oder mögliche Erwartungen an die anstehende gerichtliche Entscheidung.“