An der Gemeinschaftsschule in Loßburg können Kinder bereits fast acht Stunden am Tag betreut werden. (Archivfoto) Foto: Wiegert

Für Erstklässler gilt ab kommendem Schuljahr: Sie haben ein Recht darauf, an fünf Tagen die Woche je acht Stunden in der Schule betreut zu werden. Wie dieser Anspruch in Loßburg umgesetzt werden kann, darüber macht sich der Gemeinderat Gedanken.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 ergibt sich nach dem Ganztagsförderungsgesetz für Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser wird stufenweise eingeführt und beginnt mit der ersten Klasse. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben alle vier Klassenstufen einen Rechtsanspruch darauf.

 

„Mal wieder geben Land und Bund vor und die Gemeinde bezahlt“, kommentierte Bürgermeister Christoph Enderle die Vorgabe in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Angebote gibt es bereits

Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche und gilt auch für die Zeit der Schulferien. Ausgenommen sind vier Wochen im Jahr. Diesen Anspruch erfüllen eine Ganztagsgrundschule, ein Hort oder andere flexible Betreuungsangebote, die unter gesetzlicher Aufsicht stehen.

Genau solche Angebote gibt es an den drei Grundschulen in Loßburg bereits: an der Gemeinschaftsschule schon fast komplett acht Stunden, an der Grundschule Wittendorf/Lombach nachmittags und an der Nachbarschaftsgrundschule Betzweiler-Wälde/24-Höfe frühmorgens und nachmittags.

Mindestgruppengröße von 25 Schülern

An der Ganztagsgrundschule wird ein pädagogisches Konzept und ein entsprechendes Zeitmodell eingeführt, erklärte Hauptamtsleiterin Anja Lewandowski. Ab einer Mindestgruppengröße von 25 Schülern kann ein Ganztagesbetrieb eingerichtet werden. In der Wahlform entscheiden sich die Eltern, ihr Kind für mindestens ein Schuljahr am Ganztagesbetrieb teilnehmen zu lassen. In der verbindlichen Form muss gegebenenfalls die Schule gewechselt werden. Im Ganztagesbetrieb muss das Schulkind zu den genannten Zeiten verbindlich betreut werden, es darf nicht einmal am Geburtstag fehlen.

Im Hort werden die Kinder außerhalb der regulären Schulzeit betreut. Für ihn muss eine Betriebserlaubnis beantragt werden. Qualifiziertes Personal ist für die Betreuung der Kinder nach anerkannten pädagogischen Konzepten zuständig. Es gibt räumliche Anforderungen und einen Betreuungsschlüssel, der bei 20 Kindern pro Gruppe liegt.

Die dritte Option – das kommunale Betreuungsangebot – wird von der Gemeinde bereits zu einem großen Teil abgedeckt. Dafür ist keine Betriebserlaubnis erforderlich, auch die Vorgaben an die räumliche und personelle Ausstattung sind nicht reglementiert. Die vorhandene hohe Flexibilität kann beibehalten werden. In diesem Modell werden die Kinder beaufsichtigt, es gibt keine besondere pädagogische Förderung.

Mehrheit stimmt dagegen

Vor ein paar Wochen hatte die Gemeindeverwaltung den Bedarf bei den Eltern abgefragt, die ab 2026/2027 mindestens ein schulpflichtiges Grundschulkind haben. Die Rückmeldequote lag bei 43 Prozent. Knapp zwei Drittel der Befragten sprachen sich gegen eine Ganztagsgrundschule aus. Dafür erhielt das bestehende, flexible Betreuungsangebot die größte Zustimmung.

Thomas Gisonni (Grüne Liste), zugleich Rektor der Gemeinschaftsschule, sagte: „Es war wichtig, den Bedarf abzufragen. Unser Modell ist gut und sollte beibehalten werden. In den beiden kleinen Schulen wird dieses Angebot wegen der geringen Schülerzahlen aber nicht möglich sein.“

Und Enderle, selbst vierfacher Vater, ist sich sicher: „Die Eltern wollen ihre Kinder nicht fünf Tage lang acht Stunden in die Betreuung abgeben.“

Der Gemeinderat nahm den Vorschlag der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.