Für Erstklässler gilt ab kommendem Schuljahr: Sie haben ein Recht darauf, an fünf Tagen die Woche je acht Stunden in der Schule betreut zu werden. Wie dieser Anspruch in Loßburg umgesetzt werden kann, darüber macht sich der Gemeinderat Gedanken.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 ergibt sich nach dem Ganztagsförderungsgesetz für Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser wird stufenweise eingeführt und beginnt mit der ersten Klasse. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben alle vier Klassenstufen einen Rechtsanspruch darauf.