In sechseinhalb Wochen gibt es Noten. Doch wie können Lehrer ein Schuljahr, das überwiegend im Fernunterricht stattgefunden hat, überhaupt bewerten? Was Schüler und Eltern nun wissen sollten.
Stuttgart - Manche Schüler können den Sommereinzug unbeschwert genießen. Andere müssen auf Klassenarbeiten in Französisch, Mathe oder Erdkunde lernen. Die letzten Schulwochen in diesem außergewöhnlichen Schuljahr laufen sehr unterschiedlich ab. Wie viel muss nun für das Zeugnis tatsächlich noch geleistet werden? Wir klären Fragen, die Schüler und Eltern umtreiben.
Sind Klassenarbeiten im Moment überhaupt erlaubt?
Ja, auch wenn viele Schüler derzeit neidisch auf das benachbarte Bundesland Bayern blicken. Dort dürfen an Gymnasien und Realschulen bis zum Ende des Schuljahres keine Klassen- beziehungsweise Schularbeiten, wie es in Bayern heißt, mehr geschrieben werden. In Baden-Württemberg ist das anders. Zwar will die neue grüne Kultusministerin Theresa Schopper auch hier die Kinder „behutsam an den Schulalltag heranführen“, doch das Schreiben von Klassenarbeiten hat das Ministerium nicht verboten. In einem Schreiben bittet der Ministerialdirektor, Daniel Hager-Mann, die Schulleitungen allerdings darum, „sorgsam“ mit Klassenarbeitsterminen umzugehen. Er erinnert aber auch daran, „dass manche Schülerinnen und Schüler noch Gelegenheit zu Leistungsfeststellung benötigen, um zum Beispiel noch eine Versetzungsentscheidung zu beeinflussen.“ In der Praxis wird mit dem Schreiben von Klassenarbeiten von Schule zu Schule sehr unterschiedlich umgegangen. Manche Kinder müssen bis Ende Juni noch bis zu acht Klassenarbeiten schreiben, bei anderen stehen gar keine größeren schriftlichen Arbeiten mehr auf dem Programm.
Wie viele Klassenarbeiten müssen in diesem Schuljahr geschrieben werden?
Eigentlich muss in diesem Schuljahr nur in den Hauptfächern jeweils eine Klassenarbeit pro Halbjahr geschrieben werden. In Nebenfächern wie Biologie, Erdkunde oder Physik müssten nicht mehr zwingend Klassenarbeiten angesetzt werden. So sieht es die gültige Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung in Verbindung mit der Notenbildungsverordnung (NVO) vor. Somit wären in den Werkreal- und Hauptschulen in den Klassen fünf und neun eine Klassenarbeit in Deutsch pro Halbjahr verpflichtend, ab Klasse zehn mindestens eine Klassenarbeit pro Halbjahr in Deutsch, Englisch und Mathe.
Für die Realschulen und die Gymnasien muss nur in folgenden Fächern eine Klassenarbeit pro Halbjahr geschrieben werden: in Deutsch, Mathe, in den Pflichtfremdsprachen (also meistens in Englisch und Französisch) sowie im gewählten Wahlpflichtbereich ab Klasse sieben, das sind Profilfächer wie etwa Naturwissenschaft und Technik, Latein, Spanisch, Sport oder Kunst.
Für die beruflichen Schulen und Gymnasien ist eine Klassenarbeit pro Halbjahr in den Kernfächern, im Wahl- oder Wahlpflichtfach und in der belegten Fremdsprache vorgeschrieben. In der Oberstufe der Berufsoberschulen gilt das auch für alle Fächer, in denen die Schüler in diesem Schuljahr noch eine schriftliche Abschlussprüfung ablegen.
Sind Arbeiten in Nebenfächern verboten?
Nein, die Nebenfachlehrer dürfen Arbeiten schreiben. Manche Pädagogen wollen so auch einschätzen, wie gut die Kinder den Unterrichtsstoff beherrschen und wo möglicherweise noch Nachhilfe- oder Wiederholungsbedarf besteht.
Wie kommt die Zeugnisnote zustande?
Es zählen nicht nur alle schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen aus dem Präsenzunterricht, sondern auch alle Leistungen aus dem Fernunterricht.
Wie stark zählen in diesem Schuljahr die Klassenarbeiten im Vergleich zu allen anderen Leistungen aus dem Präsenz- und Fernunterricht? Kann ein Schüler zum Beispiel seine beiden Sechsen in den einzigen beiden Klassenarbeiten mündlich noch ausgleichen?
Wird pro Fach nur eine Arbeit im Halbjahr geschrieben, müssen die Lehrer dies bei der Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Leistungen berücksichtigen. Laut eines Ministeriumssprechers gibt es aber „generell keine Vorschrift, wie die mündlichen und schriftlichen Leistungen zu gewichten sind.“ Hier liege die Entscheidung „in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft.“
Kann man in diesem Jahr durchfallen?
Ja, aber jeder Schüler kann freiwillig wiederholen, ohne dass ihm diese Entscheidung angerechnet würde. Das bedeutet, wer freiwillig wiederholt, kann in seiner Schulkarriere weiterhin problemlos einmal sitzenbleiben und auch noch einmal freiwillig wiederholen. Die Klassenkonferenz kann das freiwillige Wiederholen im Jahreszeugnis empfehlen. Elftklässler in der Jahrgangsstufe können die Klasse wiederholen, auch wenn sie das schon 2019/20 getan haben. Die Wiederholung wird nicht auf die vier Jahre angerechnet, die Schüler höchstens in der gymnasialen Oberstufe verbleiben dürfen.
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