Ist ein positiver Schnelltest in der Schule ein Fall für die Unfallversicherung? Foto: imago images/imagebroker/Michael Weber

Die Infektionszahlen in den Schulen steigen seit Omikron rasant an. Aber springt bei einer Coronaerkrankung eigentlich auch die Schülerunfallversicherung ein?

Stuttgart - Bricht sich ein Kind auf dem Schulhof das Bein oder verletzt es sich im Sportunterricht, muss es zum Arzt oder ins Krankenhaus. Dieses Unglück gilt dann als Schulunfall und wird nicht über die eigene Krankenkasse, sondern über die gesetzliche Unfallversicherung abgewickelt. Alle Kinder und Jugendlichen stehen in der Schule, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg automatisch und kostenfrei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir klären, ob das auch bei einer Erkrankung mit Covid-19 zutrifft.