Ab September haben alle Erstklässler Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung. Die Rektorin der Grundschule Geislingen äußert sich über die bevorstehenden Veränderungen.
Das Schuljahr neigt sich dem Ende – die Lehrkräfte der Grundschule Geislingen beschäftigen sich schon seit einem Jahr intensiv mit dem kommenden Schuljahr. Während sich einige Eltern über den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung an Grundschulen freuen dürften, sind viele Lehrer zwiegespalten. „Das stellt uns jetzt vor sehr große Herausforderungen“, sagt die Rektorin der Geislinger Grundschule, Melanie Ott. Die Städte und Gemeinden hätten nicht ohne Grund seit längerer Zeit Bedenken an der Gesetzesänderung geäußert, bemerkt auch Rathauschef Oliver Schmid.
In der Sitzung des Gemeinderats berichtet sie von der Arbeit an den beiden Standorten Geislingen und Binsdorf. Mit 17 Lehrkräften seien sie gut aufgestellt, schickt sie vorweg. Die Grundschule mit Außenstandort in Binsdorf hat derzeit 214 Schülerinnen und Schüler; für das kommende Schuljahr sind 36 Erstklässler angemeldet. Mit der Änderung ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder stufenweise in Kraft. Den Anfang machen die Erstklässler. Konkret bedeutet das: Erstklässler sollen künftig auch nach dem Unterricht verlässlich betreut werden. Sie haben an jedem Werktag Anspruch auf acht Stunden Betreuung. Dafür müssen Schulen und Kommunen zusätzliche Angebote organisieren – von Aufenthaltsräumen über Mittagessen bis hin zu ausreichend Betreuungspersonal. Genau darin sieht Ott die größte Herausforderung.
Der Rechtsanspruch gilt auch in den Schulferien
„Der Rechtsanspruch gilt auch in den Schulferien“, sagt Hauptamtsleiter Christian Volk. Bisher gab es die Möglichkeit einer Betreuung für drei Wochen in den Sommerferien. Allerdings nur halbtags. „Ab dem kommenden Schuljahr müssen wir mehr abdecken“, gibt Volk zu bedenken. Derzeit beraten sie noch, wie das organisatorisch und personell künftig gelingen könne.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Stunden an Werktagen gilt künftig auch in den Schulferien. Er startet mit dem ersten Schultag – die Sommerferien vor der Einschulung zählen also noch nicht – und läuft bis zum Wechsel auf die weiterführende Schule, also inklusive der Sommerferien nach der vierten Klasse (ab dem Jahr 2030). Eltern können ihre Kinder in den Ferien auch dann betreuen lassen, wenn sie während der Schulzeit kein zusätzliches Angebot nutzen.
Allerdings gibt es Einschränkungen: An 20 Werktagen pro Jahr in den Schulferien bestehe kein Anspruch auf Betreuung, so der Hauptamtsleiter. An diesen Tagen müssen die Kommunen also kein Angebot bereitstellen.
Aus dem Gemeinderat kommt daraufhin die Frage, ob ein Teil der Nachmittagsbetreuung künftig auch von Vereinen übernommen werden könnte. Denkbar seien etwa Angebote durch Sportvereine wie den TSV Geislingen und den örtlichen Musikverein. Mit beiden kooperiert die Grundschule bereits. Theoretisch spreche nichts dagegen, allerdings könnte das wegen der Zeiten am frühen Nachmittag schwierig werden, so Ott.
Die Kosten sind klar geregelt
Finanziell ist der Ausbau klar geregelt – zumindest auf dem Papier. Die Kosten werden derzeit mit rund 4,13 Euro pro Betreuungsstunde und Kind angesetzt, so Volk. Das Land beteiligt sich dabei mit etwa 68 Prozent an den Kosten. „Es wäre ein Irrglaube zu denken, dass dieses Angebot günstig wäre“, sagt Bürgermeister Schmid.
Die Organisation und der Betrieb der Ganztagsangebote liegen bei den Kommunen. Sie müssen sicherstellen, dass die Betreuung vor Ort umgesetzt werden kann, auch wenn der Rechtsanspruch bundesgesetzlich geregelt ist. Einen Teil der Kosten tragen die Kommunen weiterhin selbst.
Es sei ein Glücksfall für die Stadt Geislingen, für Schüler und Eltern, Melanie Ott als Rektorin der Grundschule zu haben, betont der Rathauschef abschließend. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich der neue Rechtsanspruch vor Ort tatsächlich umsetzen lässt. Dass Melanie Ott und ihr Kollegium die Umsetzung mit Engagement angehen, wird dabei im Gemeinderat deutlich.