Lehrerverbände kritisieren: Der Wegfall der Maskenpflicht gefährdet die Abschlussprüfungen. Schulleitungen sind die Hände gebunden.
Es ist lange her, dass die 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler im Südwesten ohne Corona-Abstand und Maske nebeneinander im Unterricht gesessen sind. Ab nächster Woche soll das aber wieder der Normalfall sein. Weil das Infektionsschutzgesetz eine generelle Maskenpflicht an Schulen nicht mehr zulässt, stellt die Landesregierung es jetzt in die Eigenverantwortung von Schülern und Lehrern, ob sie die Maske weiterhin freiwillig tragen wollen.
Die baden-württembergischen Lehrerverbände quittieren diese Aufstellung mit einhelliger Sorge um die Unterrichtsversorgung und die diesjährige Prüfungssaison. „Nach dem Wegfall der Maskenpflicht werden wir unsere Mitglieder und unsere Schüler aufrufen, die Masken freiwillig weiter zu tragen“, erklärt Ralf Scholl vom Philologenverband auf Anfrage.
Scholl ist überzeugt, dass die Krankheitszahlen an den Schulen einen Sprung nach oben machen werden. „Das gefährdet nicht nur die Unterrichtsversorgung insgesamt, sondern ist auch ein Risiko für das diesjährige Abitur.“ Scholl fürchtet, dass es während der vom 25. April an laufenden Abiturklausuren zu einer massiven Zahl an Ansteckungen kommen wird.
Risiko für die Prüfungen
Auch die Berufsschullehrer sind deswegen besorgt. „Der Wegfall der Maskenpflicht stellt ein erhebliches Risiko für die Abschlussprüfungen der Berufsschüler dar“, erklärt Gerhard Fechner, der Geschäftsführer des BLV in Baden-Württemberg. „Wir haben von April bis zum Juli rund 120 000 Abschlussprüfungen vor uns und fürchten, dass durch den Wegfall der Schutzmaßnahmen sehr viel schiefgehen wird.“
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Auch die GEW fürchtet, dass jetzt noch mehr Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte erkranken und die Unterrichtsausfälle zunehmen. „In vielen Schulen stehen die Abschlussprüfungen bevor, da kann niemand weitere Ausfälle gebrauchen“, monierte die GEW-Landeschefin Monika Stein und kritisierte sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung für die jüngsten Corona-Weichenstellungen.
Das Kultusministerium in Stuttgart bekräftigt auf Anfrage, dass die Pflicht zum Maskentragen nun nicht mehr möglich sei. „Wer sie freiwillig tragen möchte, kann dies selbstverständlich weiterhin tun. Und wer sie trägt, schützt sich natürlich auch besser.“ Den Schulleitungen sind die Hände gebunden, auch über die Schul- und Hausordnung können sie das Tragen einer Maske nicht vorschreiben.
Ein Ladenbesitzer dürfe von seinen Kunden das Tragen einer Maske verlangen, die Schulleitung nicht, erklärt ein Sprecher: „In den Laden geht man freiwillig, in der Schule herrscht Schulpflicht. Zudem handelt die Schulleitung insoweit für den Staat.“ Staatliche Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bedürften einer Ermächtigungsgrundlage, also eines Parlamentsgesetzes oder einer darauf erlassenen Corona-Rechtsverordnung Schule.