Im September 2023 soll ein 62-Jähriger in einer Kreisgemeinde einem Gerichtsvollzieher gegenüber eine falsche Versicherung an Eides Statt abgegeben haben. Jetzt urteilte das Amtsgericht Oberndorf.
Wegen falscher eidesstattlicher Versicherung musste sich jüngst ein 62-jähriger Selbstständiger vor dem Amtsgericht Oberndorf verantworten.
Der Vorwurf: Er soll ein Fahrzeug und ein Grundstück bei der Erstellung eines Vermögensverzeichnisses verschwiegen haben, das ein Gerichtsvollzieher im September 2023 vor Ort anfertigen sollte. Der Angeklagte berichtete, er sei auf seinem Grundstück von dem Gerichtsvollzieher überrascht worden. Er habe in diesem Moment keine Aussagen treffen wollen und dies dem Gerichtsvollzieher auch erklärt. Die Rede ist von einer „angespannten Situation“.
Verhaftung bei mangelnder Kooperation
Der Gerichtsvollzieher hätte ihm eine Verhaftung in Aussicht gestellt, sollte der 62-Jährige nicht kooperieren wollen. Er habe die Polizei bereits angerufen, zu einem Einsatz sei es jedoch nicht gekommen.
Der Angeklagte sagte aus, der Gerichtsvollzieher sei ihm gegenüber auch laut geworden und allgemein aggressiv aufgetreten. Aus Sorge vor einer Verhaftung habe er schließlich der Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses zugestimmt. Daraufhin habe sich der Gerichtsvollzieher vor dem Haus auf einen Stuhl gesetzt und damit begonnen, Fragen zu stellen.
Gerichtsvollzieher soll nach Grundstück gefragt haben
Bereits zu Beginn des Gesprächs habe der Gerichtsvollzieher den Angeklagten gefragt, ob das Grundstück, auf dem sie sich befinden, zu seinem Eigentum gehöre. Dies habe er wahrheitsgemäß bejaht, so der 62-Jährige, der aktuell keine Einkünfte hat und vom Gehalt seiner Frau lebt. Zu einem späteren Zeitpunkt soll der Gerichtsvollzieher nach weiteren Grundstücken gefragt haben. Der Angeklagte sei davon ausgegangen, das bereits genannte Grundstück nicht nochmals erwähnen zu müssen und habe deshalb verneint.
Fahrzeug seit mehreren Jahren fahruntüchtig
Bei der Frage nach Fahrzeugen habe der Angeklagte lediglich ein Auto einer Premiummarke angegeben, er sei jedoch auch Eigentümer eines kleinen SUV, so der Vorwurf. Der Angeklagte gab zu, tatsächlich Eigentümer beider Fahrzeuge zu sein. Das SUV habe jedoch seine Frau gekauft, es sei nur aufgrund der günstigeren Versicherung auf ihn zugelassen. Zudem sei der Wagen einige Zeit als Ersatzwagen für Kunden genutzt worden, wodurch der Angeklagte ihn gedanklich zum Vermögen seines Betriebs zählte. Überdies sei das Fahrzeug seit 2021 nicht mehr fahrtüchtig: Er habe das Fahrzeug schlicht vergessen.
Protokoll einfach unterschrieben
Der Gerichtsvollzieher habe die Angaben in seinen Laptop eingegeben, sagte der Angeklagte. Dabei habe er keine Einsicht gehabt. Am Ende habe der Selbstständige lediglich ein Protokoll, aus welchem der Inhalt des Vermögensverzeichnisses nicht hervorgegangen sei, zur Unterschrift vorgelegt bekommen. Dieses Protokoll habe er unterschrieben, ohne es gegenzulesen. Der 62-Jährige habe dafür eine Brille gebraucht, da er seit einem Schlaganfall Beschwerden habe. Die Brille habe er allerdings nicht geholt, da der Gerichtsvollzieher nicht gewollt habe, dass er sich entfernt. Und er wiederholt den zeitlichen Druck, den er wegen eines in der Werkstatt brennenden Ofens hatte.
Das unterzeichnete Protokoll beinhaltet, die eidesstattliche Versicherung. Und weil Vermögensposten, deren Eigentümer der spätere Angeklagte ist, nicht darin aufgeführt sind, habe er sich mit der Unterschrift der „falschen Versicherung an Eides Statt“ schuldig gemacht. Der Angeklagte erläuterte, dass er nach der Unterschrift des Protokolls realisiert habe, dass er nicht genau wisse, was er unterschrieben hatte.
Die 63-jährige Ehefrau des Angeklagten gab an, dass sie das fragliche Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher unmittelbar mitbekommen habe und bestätigte die Aussagen ihres Mannes. Der Gerichtsvollzieher sei ihr bedrohlich erschienen und ihrem Mann gegenüber laut geworden, erinnerte sie sich.
Gerichtsvollzieher wird als Zeuge befragt
Der aus der Sitzung heraus geladene Gerichtsvollzieher gab an, sich an den Vorfall kaum zu erinnern: Solches sei für ihn Tagesgeschäft. Er erinnere sich jedoch daran, dass der Angeklagte ihm gegenüber aggressiv gewesen sei, die Situation sei insgesamt angespannt gewesen und habe sich hochgeschaukelt.
Der Gerichtsvollzieher legte außerdem dar, dass er bei der Feststellung eines Vermögensverzeichnisses immer nach dem selben Prinzip vorgehe. Er stelle die Fragen des Fragenkatalogs nacheinander und wiederhole dabei immer die Antworten des Gegenübers. Ebenso bestehe die Möglichkeit, am Ende die Angaben noch einmal am Laptop durchzugehen. Vor Ort erhalte das Gegenüber das Protokoll, die Einsicht in das vollständige Verzeichnis sei auf Anfrage ebenfalls möglich.
Geldstrafe von 30 Tagessätzen
Das Gericht stellte den Sachverhalt im Wesentlichen wie angeklagt fest und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, deren Höhe auf zehn Euro festgelegt wurde. Das kleine SUV wurde außer Acht gelassen. Die Belastung des Angeklagten durch seine finanziell schwierige Vorsituation sowie die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist, hätten sich strafmildernd ausgewirkt, so der Richter.