Fast eine halbe Milliarde Euro muss das Land 2026 für einen Kredit aus der Ära Lothar Späth aufbringen. Ein Beispiel für eine Finanzpolitik zu Lasten nachfolgender Generationen.
Das Parlament hat am Donnerstag einen Nachtrag für den Landesetat der Jahre 2025/2026 beschlossen. Das fiel den Abgeordneten leicht, denn das Geld kommt vom Bund. Auf Baden-Württemberg entfallen aus einem Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro in den nächsten zwölf Jahren 13 Milliarden Euro, der größere Batzen geht an die Kommunen: Sie erhalten 8,7 Milliarden Euro. Diese Mittel sind dafür gedacht, die Infrastruktur zu verbessen, jedoch macht das Land den Städten und Gemeinden keine Vorgaben – die meisten von ihnen haben genug zu tun, ihren regulären Haushalt zu decken. Mit dem restlichen Geld will das Land Straßen und Brücken erneuern, Unikliniken sanieren – und so weiter. Das Geld fließt tatsächlich in die Infrastruktur.
Belastet wird der Landesetat allerdings durch Entscheidungen aus der Vergangenheit. Unabhängig vom Nachtrag wird im April 2026 ein Kredit aus der Ära des Ministerpräsidenten Lothar Späth (CDU) fällig. Es handelt sich um den letzten einer Art, der in seiner idealen Ausformung vorsieht, dass Zins und Tilgung erst ganz am Ende der Laufzeit anfallen. Das Geld fließt sofort, die finanziellen Lasten werden aber auf eine Zukunft verlegt, in welcher die amtierende Regierung schon aus Altersgründen nicht mehr im Amt sein wird. Solche Zerobonds hat die Regierung Späth in den 1980er Jahren aufgenommen – nach Angaben des Finanzministeriums erstmals 1982 und letztmals 1986.
In Rede steht jetzt ein so genanntes strukturiertes Darlehen mit Zero-Elementen. Umgangssprachlich auch Zinssammler genannt. Die Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit, die Zinsen werden nicht in toto am Schluss bezahlt, aber tendenziell doch in der Zukunft. Konkret handelt es sich um ein Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 1986 in Höhe von 322 641 499 Euro. Geld, das dem Land sofort zu Verfügung stand. Die Laufzeit wurde auf 40 Jahre festgesetzt.
Das Disagio – hier zum leichteren Verständnis als Eingangsgebühr bezeichnet – betrug etwas mehr als 16 Millionen Euro. Von 1987 bis 1996 fielen Zinsen in Höhe von 19,6 Millionen Euro jährlich an. Für die restlichen Zinsen waren vier Zahlungstermine vereinbart: 2006: knapp 265 Millionen Euro, 2011: knapp 112 Millionen Euro, 2021: 265 Millionen Euro, 2026: knapp 112 Millionen Euro. Dazu kommt 2026 die Tilgung in Höhe von 322,7 Millionen Euro. Der Landesetat 2026 wird also mit knapp 435 Millionen Euro belastet. Allein die Zinszahlungen für das Darlehen betragen insgesamt fast eine Milliarde Euro: 949 856 573,06 Euro.
Der Zinssatz für das Darlehen über 322,6 Millionen Euro wurde 1986 auf 6,09 Prozent festgelegt. Im Vergleich zu heute herrschte damals eine Hochzinsphase. Bestimmend für die lange Laufzeit von 40 Jahren war damals für das Finanzministerium die damit verbundene „Planungssicherheit“ – so der Bescheid des Finanzministeriums auf eine Anfrage unserer Zeitung. Eine eventuelle Empörung über das Verhältnis von Zinszahlungen und Darlehenshöhe – das Verhältnis beträgt grob 3:1 – mildert das Finanzministerium mit dem Hinweis, dass Kredite mit kürzerer Laufzeit bei Bedarf mit einem Anschlusskredit folgefinanziert werden. Das bedeutet, dass die kumulierten Zinszahlungen ebenfalls sehr hoch ausfallen. Das Spezifikum von Zerobonds oder Zinssammlern besteht allerdings darin, dass die Früchte geerntet und sofort gegessen werden, die Kosten aber sehr viel später anfallen. Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) verzichtet deshalb auf derartige, keineswegs nachhaltige Finanzierungsinstrumente.
Das aktuelle Sondervermögen des Bundes ist ebenfalls kreditfinanziert. Es hat für die Länder und Kommunen aber den Vorteil, dass Zins und Tilgung aus dem Bundeshaushalt aufzubringen sind. Gesamtstaatlich macht dies freilich keinen Unterschied.