Freudenstadts Landrat Klaus Michael Rückert (CDU, hier im Dezember 2023) ist sauer: Durch das neue Krankenhausgesetz des Bundes wird die Finanzsituation der KLF noch schlechter. (Archivfoto) Foto: Jürgen Lück

Die Finanznot des Landkreises Freudenstadt wird immer größer. Landrat Rückert: „Das neue Krankenhausgesetz des Bundes wird die finanzielle Situation unserer Klinik weiter verschlechtern.“ Der Kreistag beschloss jetzt eine Klage gegen Land und Bund.

Die Finanzlage des Landkreises Freudenstadt wird immer dramatischer. So dramatisch, dass der Kreistag einstimmig beschlossen hat, gegen Land und Bund zu klagen. Entweder gemeinsam mit einem Verband als Musterklage oder ganz allein.

 

Die Einstimmung für die dramatische Finanzlage gibt Kreiskämmerer Ulrich Bischoff: „Wir haben die Daten zum Haushaltsvollzug so dargestellt, dass sie nicht das Halbjahresquartal, sondern den aktuellen Stand abbilden. Zuletzt waren wir im Rahmen der Haushaltssperre von einem Defizit in Höhe von 15,9 Millionen Euro ausgegangen. Weil die Fallzahlen im Sozialamt mehr steigen als prognostiziert, wird das Defizit sich zu dieser Prognose noch einmal um 2,8 Millionen Euro verschlechtern.“

Das einzig Positive: Durch die sofortigen Sparmaßnahmen konnten 700 000 Euro gut gemacht werden. Der Kreiskämmerer: „Das Defizit der KLF liegt genau bei 18 Millionen Euro, sonst würden wir eine schwarze Null schreiben.“ Fügt später noch hinzu: „Aufgrund der kaum zu kalkulierenden Finanzabflüsse, bei denen wir von siebenstelligen Summe sprechen, erwarten wir 2024 eine weitere dramatische Entwicklung.“

Lauterbachs neues Gesetz mache es noch schlimmer

Das Krankenhausproblem. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bei seinem Besuch in Freudenstadt versprochen, dass die neue Krankenhausreform Besserung bringt. Jetzt sagt Landrat Rückert über den ganz frisch vorgelegten Gesetzesentwurf: „Wir haben bei der letzten KLF-Aufsichtsratssitzung am 17. Oktober auch externe Experten dabeigehabt. Um zu klären, welche Auswirkungen das neue Gesetz haben wird. Das Ergebnis: Dieses Gesetz wird für das Krankenhaus Freudenstadt eine finanzielle Verschlechterung bringen.“

Deshalb appelliert Landrat Rückert an alle Kreisräte, geschlossen für die Resolution zu stimmen. Darin wird das Land aufgefordert, das neue Gesetz im Bundesrat zu blockieren. Rückert: „Normalerweise bin ich nicht für Resolutionen. Aber jetzt, wo im ganzen Land Kreise mit dem Rücken an der Wand stehen, dann bringt eine Resolution etwas, wenn alle Landkreise diese Resolution geschlossen unterschreiben.“

Rückert: „KLF-Defizit könnte noch weiter wachsen“

Dabei wird in die Resolution auch die aktuelle Situation im Landkreis Freudenstadt eingefügt. Landrat Rückert: „Wir werden bei der KLF in diesem Jahr, wenn es gut geht, mit einem Defizit in Höhe von 17 Millionen Euro abschließen. Es sieht fast so aus, als ob es mehr wird. Wir befürchten, dass es noch schlimmer wird und die KLF eine Reise in noch höhere Verluste macht. Das geht jetzt nimmer.“

CDU-Fraktionschef Michael Ruf: „Die Fantasie fehlt, wie eine positive Trendwende erfolgen kann. Nicht die KLF hat die Vorgaben verfehlt, nicht die Arbeit der Mitarbeiter und des ärztlichen Personals. Das System krankt.“

SPD-Fraktionschef: „Es ist endlich Zeit, aufzustehen!“

SPD-Fraktionschef Gerhard Gaiser: „Es ist endlich Zeit, aufzustehen. Wir können nicht noch bis zum Sankt Nimmerleinstag Gespräche führen. Es steht allen das Wasser bis zum Hals. Wenn wir jetzt so weitermachen, dann sind wir und alle Kommunen im Kreis im nächsten Jahr abgesoffen. Notfalls müssen wir allein die Musterklage führen.“

Peter Rosenberger (CDU, auch OB von Horb): „Wir werden Hilfe nicht nur von Land und Bund einfordern, sondern auch selbst sparen müssen– durch die Haushaltsstrukturkommission.“

FDP-Fraktionschef Ernst Wolf: „Das unterstützen wir ausdrücklich. Musterklagen sind bei Weitem zu kurz gesprungen. Wir wissen alle, wie lange so etwas bis zur Entscheidung dauert. Deshalb ist schon heute klar: Wir müssen bei uns selber anfangen. Damit nicht in zwei Jahren das Ergebnis der Klage kommt. Und alles liegt im Argen.“

Wolf (FDP) schlägt Landratsamt-Streik vor

Der Liberale weiter: „Man sollte auch bei der Verwaltung nachdenken, ob man die von Bund und Land auferlegten Pflichtaufgaben geringer zu erfüllen, als sie bestellt wurden. Dann können Land und Bund gegen uns klagen. Das wäre eine pragmatische Lösung.“

Landrat Rückert: „Da wäre ich durchaus offen.“

Ralph Zimmermann, FDP-Kreisrat und Bürgermeister von Horb geht noch einen Schritt weiter: „Ich bin dafür, nicht nur eine Musterklage zu versuchen, sondern auch eine Individualklage des Landkreises gegen Land und Bund vorzubereiten.“

Dann wird abgestimmt. Alle Kreisräte heben die Hände für die Resolution. Dann schlägt Landrat Rückert vor, sowohl eine Muster- als auch eine Individualklage vorzubereiten. Gegen den Bund, weil die durch die Gesetze vorgegebenen Vergütungen durch die Krankenkasse nicht die Betriebskosten der Krankenhäuser decken.

Und gegen das Land. Es hatte lediglich 54 Prozent der Neubaukosten für das Krankenhaus Freudenstadt bezahlt. Gesetzlich sei es zur 100 Prozent Finanzierung der Investitionen zuständig, so die Argumentation hier. Auch dafür stimmen alle Kreisräte.

Für Musterklage wird ein Verband benötigt

Rückert: „Wir müssen Schritt für Schritt gehen. Bei der Musterklage benötigen wir einen Verband, der ihn mit uns führt. Da denke ich an den Landkreistag oder die Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg. Jetzt müssen wir mit den Verbänden verhandeln. Dazu benötigen wir auch einen Rechtsbeistand.“ Der Landrat sagte zu, dass er so schnell wie möglich das Ergebnis und die möglichen Kosten und Risiken der Klagen dem Kreistag mitteilen wird.

Das fordert der Landkreis Freudenstadt

Appell
Der Kreistag des Landkreises Freudenstadt fordert die Landesregierung auf, dem Entwurf eines KHVVG im Bundesrat nicht zuzustimmen. In einem Vermittlungsverfahren müssen ein vollständiger Ausgleich der Inflationslücke 2022 – 2024 durch eine entsprechende Anhebung des Landesbasisfallwertes sowie Verbesserungen der Vorhaltefinanzierung und die Erfüllung weiterer Forderungen der Länder in der Stellungnahme des Bundesrats zum KHVVG erfolgen.

Dramatische Finanzlage
Trotz vielfältiger Bemühungen der Länder, der Krankenhausgesellschaften und der kommunalen Spitzenverbände in Bund und Ländern weigert sich die Bundesregierung bis heute, den notwendigen Inflationsausgleich der Jahre 2022 – 2024 vorzunehmen. Wird diese Lücke nicht geschlossen, werden viele Krankenhäuser weiterhin jährlich erhebliche Defizite ausweisen und von der Insolvenz bedroht sein. Die Landkreise in Deutschland müssen allein im Jahr 2024 mehr als 3 Milliarden Euro für die sachfremde Aufgabe der Stützung der kommunalen Kliniken aufwenden.