In einer verkehrstechnischen Untersuchung wurde die Erreichbarkeit des Schulcampus Schramberg im Besonderen Ausschuss vorgestellt.
Als zentrale Elemente für die weitere Planung des Schulcampus stellte Fachbereichsleiter Bent Liebrich die verkehrliche Anbindung und die Möglichkeiten zum Parken dar.
Die ÖPNV-, die Radwegeanbindung, die fußläufige Erreichbarkeit sowie die Parkierung, die Gestaltung des Hol-Bring-Verkehrs und der Querungspunkte an der Bundesstraße müssten betrachtet werden.
Durch die Erreichbarkeit der Privatgrundstücke und den Lieferverkehr bleibe der Campus nicht völlig autofrei. Für Parkmöglichkeiten am und um den Schulcampus wurden acht Standorte vom Planungsbüro betrachtet.
Vier Standorte
Im Ergebnis blieben vier Standorte übrig, davon zwei auf dem Gelände des Campus mit einem Parkhausstandort zwischen Lichtspielhaus und Karl-Diehl-Halle sowie einem auf dem Gelände der ehemaligen Kita Don Bosco. Außerhalb gebe es einen Standort auf dem Gelände vom Bettenhaus Alesi und einer auf dem Parkplatz hinter dem Schloss.
Ein vierstöckiges Parkhaus direkt hinter dem Schloss wurde städtebaulich kritisch bewertet und somit ausgeschlossen. Das Gelände Alesi gehört nicht der Stadt, dazu wäre eine neue Querung der Bundesstraße sehr aufwendig. Für die Bushaltestelle „Karl-Diehl-Halle“ wurden Defizite bei den Querungsmöglichkeiten festgestellt; an der Bushaltestelle Paradiesplatz könnte es eng werden. Alternativ könnten die Bushaltestellen auf dem Campus gebündelt werden. Allerdings würden für den Neubau einer zentralen Haltestelle im Campus Baukosten anfallen.
Keine Infrastruktur für Radverkehr
Für die Hol-Bring-Verkehre werden im Gutachten etwa sieben Parkstände entlang der B 462 in Höhe der Kita Don Bosco vorgeschlagen sowie eine Hol-Bring-Zone am Parkhausstandort. Im Bereich des Schulcampus gibt es keine Radverkehrsinfrastruktur. Die Untersuchung empfiehlt die Freigabe von Fahrstreifen und Querungen. Die Untersuchungen zum Verkehr und Artenschutz stellen Grundlagen dar für eine Fortschreibung der Bebauungsplanunterlagen. Im Verfahren müssten die veränderten Rahmenbedingungen in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet werden.