Die Stadt zahlt einen Teil der Baukosten der Altensteiger Bildungseinrichtung. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs erklärt das zur Pflicht. Doch was steckt dahinter?
Früher war es noch anders. Eine Kommune baute, erweiterte oder sanierte eine Schule und war danach – zugespitzt formuliert – arm. Nun nicht mehr: Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem vergangenen Jahr, das an ein Urteil aus dem Jahr 1985 anknüpft, sieht für umliegende Kommunen eine Pflicht, sich an Schulbaukosten zu beteiligen – sofern Kinder aus der eigenen Kommune die betroffene Schule besuchen.