Kinder aus Neubulach gehen in die Friedrich-Boysen-Realschule in Altensteig. Deshalb muss die Stadt zahlen. Foto: Thomas Fritsch

Die Stadt zahlt einen Teil der Baukosten der Altensteiger Bildungseinrichtung. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs erklärt das zur Pflicht. Doch was steckt dahinter?

Früher war es noch anders. Eine Kommune baute, erweiterte oder sanierte eine Schule und war danach – zugespitzt formuliert – arm. Nun nicht mehr: Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem vergangenen Jahr, das an ein Urteil aus dem Jahr 1985 anknüpft, sieht für umliegende Kommunen eine Pflicht, sich an Schulbaukosten zu beteiligen – sofern Kinder aus der eigenen Kommune die betroffene Schule besuchen.

 

Das erläuterte Neubulachs Bürgermeisterin Petra Schupp in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Für Neubulach bedeutet das zunächst Kosten in Höhe von 12 730,59 Euro. Schupp hatte angesichts der überschaubaren Summe vorgeschlagen, „dass wir das im freiwilligen Weg zahlen“, statt die drei Phasen der interkommunalen Zusammenarbeit auszuschöpfen (an deren Ende – der Zwangsphase – die Rechtsaufsicht einschreitet).

Investitionen von 2,7 Millionen Euro Konkret geht es um den Anbau und Bau von Klassenzimmern an der Friedrich-Boysen-Realschule in Altensteig, für den die Stadt eine Beteiligung an den Kosten einfordert.

Die Berechnung sieht folgendermaßen aus: Insgesamt beliefen sich die Investitionen auf rund 2,76 Millionen Euro. Davon abgezogen werden unter anderem Zuschüsse und Fördermittel sowie ein Eigentumsvorteil von 15 Prozent der Investitionskosten – weil das Gebäude der Stadt gehört. Schließlich werden die übrigen Kosten auf die Schüler verrechnet; am Ende steht ein Betrag, der pro auswärtigem Schüler fällig wird. Im vorliegenden Fall handelt es sich um neun Schüler aus Neubulach, der Betrag pro Schüler beläuft sich auf 1414,51 Euro. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Denn auch Neubulach hat in den vergangenen Jahren fleißig geplant und an der Gemeinschaftsschule gebaut – und zwar für rund 16 Millionen Euro.

Eine ähnliche Rechnung aufstellen Noch liege zwar keine Schlussrechnung vor, erläuterte Schupp. Sobald es diese gebe, könne die Stadt aber eine ähnliche Rechnung aufstellen wie Altensteig. „Dann wird es einen Betrag X geben, den wir uns zurückholen können“, so die Bürgermeisterin. Den Betrag, der nun an Altensteig gezahlt werde, sehe die Verwaltung daher mit „anderthalb lachenden und einem halben weinenden Auge“. Vielleicht auch nur „ein kleines weinendes“, meinte Schupp.

Alois Jerges (CDU) sah keinen Vorteil im Vorgehen der Stadt Altensteig. „In der Quersumme ist es ja ein Eigentor“, meinte er. Dadurch, dass Schüler aus den meisten Kommunen auch andernorts zur Schule gingen, werde sich das ganze früher oder später hinsichtlich Kosten und Einnahmen ausgleichen. Dabei dachte er nicht zuletzt an das Maria-von-Linden-Gymnasium in Stammheim, das in den vergangenen Jahren ebenfalls für fast 18 Millionen Euro saniert wurde. Schupp stimmte zu. „Andere wittern da jetzt auch Morgenluft“, bestätigte sie.

Andreas Blaurock (CDU) meinte, unabhängig der Kosten sei es in jedem Fall richtig gewesen, in den Schulbau und damit in den Nachwuchs zu investieren. Das sei auch Aufgabe der Kommune.

Ein „bürokratischer Streich“ Regina Dürr (UWV) bezeichnete die Kostenbeteiligung am Schulbau anderer Gemeinden als „bürokratischen Streich“, der „das Klima zwischen Kommunen nicht verbessert“. Die Arbeit, um an dieses Geld zu kommen, werde zudem den Verwaltungen zugeschustert, was wieder Kosten verursache. „Der Nutzen erschließt sich mir nicht“, erklärte sie.

Nicht zuletzt brachte Jerges auch Kommunen wie Neuweiler ins Spiel, die keine Schulen für auswärtige Kinder haben und nur bezahlen müssen. „Gekniffen sind die kleinen Gemeinden“, meinte er. Schupp bejahte das zwar; andererseits müssten diese dafür auch keine Gebäude für andere unterhalten und würden so nun erstmals an Kosten beteiligt – was wiederum auch gerecht sei.