Die Schufa darf bestimmte Informationen weiterhin speichern. Das Urteil des BGHhat aber auch überraschende Vorteile für Verbraucher, kommentiert Christian Gottschalk.
Für mehr als eine halbe Millionen Menschen scheint dies erst mal eine schlechte Nachricht zu sein: Die Schufa darf Daten über einstmals nicht bezahlte Rechnungen auch dann weiter speichern, wenn die Forderungen inzwischen beglichen worden sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Doch es lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Für Unternehmen ist die Entscheidung gut – und für Verbraucher hat sie nicht nur Nachteile.
Wiederholungstäter sind häufig
Zahlungsprobleme sind ein Warnsignal, statistisch gesehen sind Wiederholungsfälle häufig. Erst recht in einer „Kaufe-jetzt-zahle-später-Welt“. Die ist für Verbraucher unter dem Strich viel gefährlicher als das Speichern der entsprechenden Daten, doch das steht auf einem anderen Blatt. Dass Möbelhäuser, Reisebüros oder Computerhändler ein Interesse an der Zahlungsfähigkeit in der Vergangenheit haben, ist berechtigt und nachvollziehbar. Allerdings sagt der BGH auch, dass der Einzelfall entscheidend ist. Stellt der Verbraucher die Ausnahme von der statistischen Regel dar, und ist tatsächlich nur einmal mit den Zahlungen in Verzug gekommen, dann könnte er durchaus einen Anspruch auf eine Begrenzung der Speicherzeit von Daten haben. Weitere Prozesse werden also vermutlich folgen. Denn wenn die Datenspeicherung unzulässig lange erfolgt sein sollte, dann haben Verbraucher ein Recht auf Schadensersatz. Auch das hat das höchste deutsche Zivilgericht nun entschieden.