Mit Hand- und Fußfesseln wurde der 49-Jährige in den Gerichtssaal geführt. Der Angeklagte im Sommer vergangenen Jahres auf der Terrasse einer Tuttlinger Shisha-Bar mit einer halbautomatischen Pistole herumgeschossen haben. Foto: Moni Marcel

Der Angeklagte soll auf der Terrasse einer Shisha-Bar in Tuttlingen wild um sich geschossen haben. Beim Prozess vor dem Landgericht Rottweil sind die Hintergründe zu erfahren.

Er soll im Sommer vergangenen Jahres auf der Terrasse einer Tuttlinger Shisha-Bar mit einer halbautomatischen Pistole herumgeschossen haben, dabei auch auf mehrere Leute gezielt haben, nun muss sich ein 49-jähriger Türke vor dem Rottweiler Landgericht wegen versuchten Totschlags und des Verstosses gegen das Waffengesetz verantworten.

 

Versucht deshalb, weil von den Schüssen – wie durch ein Wunder – keiner verletzt wurde. Lediglich ein geparktes Auto wurde getroffen, da ging die Kugel durch den Kotflügel bis ins Innere des Fahrzeugs.

Hintergrund der Tat waren wohl Streitigkeiten mit der Familie der früheren Ehefrau des Angeklagten. Der soll am 28. Juni nach 22 Uhr mit einem Freund zu der Bar in der Oberamteistraße gekommen sein, wo er zu der Zeit auch wohnte. Auf der Terrasse sollen Mitglieder der Familie seiner Ex-Frau gesessen sein, er habe sich deren durch Blicke provoziert gefühlt, so die Staatsanwältin.

So habe er auf aggressive Art Streit gesucht, die anderen seien aber nicht darauf eingegangen, hätten ihn stattdessen aufgefordert, weiterzugehen. „Wartet ab, was ich machen werde“, habe er ihnen dann gedroht. Dann bat er einen Bekannten im Haus, mit ihm wieder hinaus zu gehen, dieser habe aber abgelehnt, auch, weil er merkte, dass der 49-Jährige seine Pistole mit nach draußen nehmen wollte.

Mit Messer und Kette bewaffnet

Zudem habe sich der Angeklagte mit einem Messer und einer Kette bewaffnet. Die Pistole „unbekannter Fertigung“ habe 14 Patronen mit Neun-Millimeter-Geschossen gehabt, betonte die Staatsanwältin. Eine Erlaubnis dafür habe er nicht gehabt.

Mit dem Messer in der Hand und der schussbereiten Pistole in der Tasche sei er zu den Sitzenden gegangen und habe den Glastisch umgeworfen. Die Gäste, einer davon mit Gipsarm, hätten versucht, ihn am T-Shirt festzuhalten, doch der 49-Jährige habe die Pistole auf sie gerichtet und mehrfach den Abzug betätigt, wobei die Waffe wohl deshalb blockierte, weil die Kette im Weg war.

Gäste flüchteten ins Innere der Gaststätte

Der Mann habe weiter geschossen bis sich ein Schuss löste, „er hätte auch andere Gäste treffen können“, heißt es in der Anklage. Die Gäste flüchteten ins Innere der Gaststätte, einer versuchte jedoch, den Mann zu beruhigen und ihm den Arm mit der Pistole herunterzudrücken. Doch habe er weitergeschossen, einem seiner Gegner sogar die Pistole an den Kopf gehalten. Auch da löste sich glücklicherweise kein Schuss, und schließlich gelang es, den 49-Jährigen zu Boden zu bringen und ihm die Waffe wegzunehmen.

Unter Einfluss von Kokain

Der Angeklagte ging dann offenbar zurück ins Haus, kam wieder mit den Worten „Es ist noch nicht vorbei“, doch dann habe er festgestellt, dass die Polizei bereits verständigt war und sei zurück in seine Wohnung gegangen, wo er festgenommen wurde. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er unter dem Einfluss von Kokain stand und eine wahnhafte Störung hat, weshalb sein Steuerungsvermögen eingeschränkt war.

In den Gerichtssaal wurde der 49-Jährige mit Hand- und Fußfesseln geführt. Die Handfesseln nahmen ihm die Justizbeamten ab, die Fußfesseln nicht. Das wollte sein Verteidiger ändern, doch der vorsitzende Richter blieb hart: „Wir haben ein offenes Gebäude, und wir haben hier schon einiges erlebt“, deshalb mussten die Fußfesseln bleiben, wo sie waren: An den Füßen des Angeklagten.

Psychisch Erkrankung

Der zeigte sich am ersten Prozesstag geläutert, betonte jedenfalls sein Verteidiger: „Er begreift jetzt, dass er psychisch krank und behandlungsbedürftig ist.“ Deshalb wolle sein Mandant in einem Krankenhaus behandelt werden. Auch eine Untersuchung durch den psychiatrischen Sachverständigen verlangte er. Das wurde ihm dann auch zugestanden. Seine Lebensgeschichte wollte er jedoch nicht erzählen.

Insgesamt werden im Prozess 24 Zeugen aussagen, das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag, 26. März, fallen.