Vor dem Amtsgericht muss sich ein Lahrer verantworten, der Tauben mit Blasrohrpfeilen gequält haben soll. Amtstierarzt Martin Straube schilderte, welches Martyrium die Vögel durchgemacht haben.
Es waren Bilder, die fassungslos machten: Mitte September 2022 wurden in der Lahrer Innenstadt im Abstand von zwei Tagen zwei Tauben entdeckt, deren Körper mit Nadeln durchbohrt waren. Die Polizei kam einem Verdächtigen auf die Spur, dem nun vor dem hiesigen Amtsgericht der Prozess gemacht wird. Für Richter Hendrik Witsch ist es kein leichter Fall, denn am ersten Verhandlungstag bestritt der Angeklagte, mit der Sache etwas zu tun zu haben. „Das war ich nicht“, sagte er, ansonsten hüllte er sich die meiste Zeit in Schweigen. Ohne Geständnis braucht es handfeste Beweise, um ihn zu verurteilen. Da der Schlüsselzeuge fehlte, wurde das Verfahren vertagt.
Weshalb wird der Lahrer verdächtigt?
Nachdem über die Tierquälerei in der Presse berichtet worden war, meldete sich der frühere Inhaber eines Lahrer Betriebs bei der Polizei. Er hatte sich an einen ehemaligen Angestellten erinnert, mit dem er darüber gesprochen hatte, was bei einer Taubenplage zu tun ist. Sein früherer Mitarbeiter habe gesagt, man könne mit Blasrohrpfeilen auf die Tiere schießen. Er selbst habe auf diese Weise bereits eine Taube verletzt, die dann auf dem Dachfirst seiner Wohnung verendet sei. Diese Aussage des früheren Firmenchefs gab der Polizist, der sie damals auf dem Lahrer Polizeirevier aufgenommen hatte, jetzt vor Gericht wieder. Natürlich war der damalige Hinweisgeber auch selbst als Zeuge geladen, erschien aber nicht.
Ist das alles, was die Ermittler vorzuweisen haben?
Nein, da ist noch mehr. Denn die Polizei erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Angeklagten. Als sie dort nicht fand, was sie suchte, sagte der Verdächtige von sich aus, dass er weitere Besitztümer in einem Container ausgelagert habe, und erlaubte den Beamten, auch diese Sachen zu durchforsten. Dort fanden sie ein Blasrohr samt Zielscheibe. Die Pfeile, die ein Arzt aus den Körpern der Tauben entfernt hatte, passen zu dem Blasrohr des Angeklagten, war beim Prozess zu erfahren.
Wer ist der Angeklagte?
Ein Deutscher mittleren Alters, der Bürgergeld bezieht und vor dem Amtsgericht einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zugab, doch die Tierquälerei abstritt. Als auf die Tauben geschossen wurde, lebte er in einer Dachgeschosswohnung in der Innenstadt.
Was sagte Martin Straube?
Der Amtstierarzt beim Landratsamt weiß Bescheid über Blasrohrpfeile und die Verletzungen, die sie bei Tieren verursachen, und zwar aus seiner Zeit als Zootierarzt, war seiner Aussage zu entnehmen. Demnach ist es nicht möglich, Tauben mit einem Blasrohrpfeil zu töten – sehr wohl aber, sie damit flugunfähig zu schießen und ihnen große Schmerzen zu bereiten. Straube schilderte eindrücklich, dass die beiden in Lahr verletzten Tauben Furchtbares erlebt haben müssen – nämlich Angst und Stress.
Die erste Taube, die am 14. September 2022 bei der Mediathek gefunden wurde, war von vier Pfeilen getroffen worden, einer hatte sie am rechten Flügel erwischt, sodass sie nicht mehr fliegen konnte. Bei der zweiten, die am 16. September 2022 am Marktplatz entdeckt worden war, hatte ein Pfeil ein Bein durchbohrt. Damit war auch sie flugunfähig, denn Tauben müssen sich beim Start vom Boden abdrücken, wofür sie zwei gesunde Beine brauchen, erklärte Straube. Tauben seien Fluchttiere, sobald sie nicht fliegen können, seien sie hilflos – allein diese Situation habe bei den beiden Tieren ein „erhebliches Leiden“ ausgelöst, betonte der Tierarzt.
Was hatte die Aussage des Amtstierarztes mit der Person des Angeklagten zu tun?
Durchaus einiges, denn Straube wurde auch gefragt, wie weit die Tauben zu Fuß kommen konnten. Seine Antwort: Einige hundert Meter. Damit waren ihre Fundorte in Reichweite zur Wohnung des Angeklagten. Straube musste auch beantworten, ob die Tauben einen Sturz vom Dach überlebt hätten, ob es also denkbar sei, dass der Lahrer sie von seinem Dachfenster aus abgeschossen hat, sie dann abstürzen und weiterlaufen konnten. Straubes Expertise: Ja, dieses Szenario sei möglich, die Tauben hätten beim Sturz vom Dach ihre Flügel als Fallschirm verwenden können.
Was spricht für den Angeklagten?
Außer, dass er betonte, unschuldig zu sein, auch die Tatsache, dass er den Polizisten erlaubt hatte, seinen Container zu durchsuchen. Das hätte er nicht gemusst, da der Durchsuchungsbeschluss dafür nicht gegolten hatte. Jemand mit schlechtem Gewissen verhält sich eventuell anders. Es gibt außerdem keinen Zeugen, der gesehen hat, wie der Lahrer auf die Tauben schoss. Das bestätigte ein Polizist auf Nachfrage von Verteidiger Manuel Singler vor Gericht.
Wie geht es den beiden Tauben?
Katja Spirgatis, die Leiterin des Lahrer Tierheims, sagte als Zeugin, dass die Tauben nach der ärztlichen Behandlung im Tierheim aufgepäppelt und später in eine offene Voliere entlassen worden seien, sprich wegfliegen konnten. Was dann aus ihnen geworden sei, wisse man nicht. Straube ergänzte, dass die Tiere nach ihrer Heilung „ein ganz normales Taubenleben“ führen könnten.
Wie geht das Verfahren aus, wird der Angeklagte verurteilt?
Der Lahrer hatte einen Strafbefehl über 90 Tagessätze erhalten (bei einem Bürgergeldempfänger beträgt ein Tagessatz zehn oder 20 Euro). Weil er dagegen Widerspruch eingelegt hatte, kam es nun zum Prozess, bei dem Staatsanwalt Phillip Nique dem Angeklagten zu Beginn einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorwarf.
Wie das Verfahren ausgehen wird, ist nach dem ersten Verhandlungstag unmöglich zu sagen. Ein felsenfester Beweis für die Schuld des Lahrers wurde noch nicht präsentiert. Eine Schlüsselrolle kommt der Aussage des Firmenchefs zu, der am ersten Tag fehlte und nun beim Fortsetzungstermin angehört werden soll.
Wie geht es weiter?
Das Verfahren wird am Donnerstag, 13. Juni, um 10.30 Uhr fortgesetzt. Im Mittelpunkt steht dann die Aussage des früheren Chefs des Angeklagten.