Eltern von Grundschulkindern und Kindern in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sollen künftig für die Schülerbeförderung bezahlen.
Kreis Freudenstadt - Diese Empfehlung verabschiedete der Technische Ausschuss am Montag. Der Kreistag muss dem Vorgehen jedoch noch zustimmen. Das Thema wurde am Montag kontrovers diskutiert.
Ihm sei bewusst, dass einzelne Bereiche wie etwa der Eigenanteil der Eltern für Diskussionsstoff sorgen könne, sagte der Erste Landesbeamte Reinhard Geiser. Die Verwaltung habe sich aber bemüht, eine Satzung vorzulegen, von der am Ende alle profitierten, auch diejenigen, die mehr bezahlen müssten als bisher.
Notwendig sei die Änderung aufgrund der neuen Ausrichtung des ÖPNV, sagte Verkehrsamtsleiter Peter Kuptz. Damit sei möglich, noch mehr junge Menschen für den ÖPNV zu gewinnen. Die bisherige Satzung sei in mehreren Punkten veraltet. So habe sich die Höhe des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten bislang an der Schulart orientiert. In Zukunft soll die Entfernung des Wohnortes zum Schulort der Maßstab sein. Maßgeblich sind dann die Zonen. Der Landkreis wird 50 Prozent der Kosten übernehmen.
Für Mehrheit günstiger
Für mehr als zwei Drittel der Schüler wird der Eigenanteil dadurch günstiger. Der Rest, betroffen sind die Schüler in Zone drei und darüber, könne die Mehrkosten durch Umstieg auf das 365-Euro-Ticket ebenfalls kompensieren. Die bisher geltende Mindestentfernung zwischen Wohn- und Schulort, eine Voraussetzung für die Bezuschussung der Fahrkosten durch den Landkreis, soll künftig entfallen. Um die Monatskarten noch attraktiver zu machen, sollen sie künftig bereits ab 9 Uhr und nicht erst ab 13.30 Uhr im gesamten Netz eingesetzt werden können.
Für kontroverse Diskussionen sorgte erwartungsgemäß die Absicht, künftig einen Eigenanteil für Grund- und Förderschüler einzuführen. Bisher haben die Eltern von Grundschülern grundsätzlich nichts bezahlt, die Eltern von Sonderschülern in aller Regel auch nicht. Bereits im Jahr 2007 hatte der Kreistag über eine Beteiligung an den Kosten in diesen Fällen diskutiert, letztendlich aber abgelehnt.
250 000 Euro Mehreinnahmen
Jetzt wird vorgeschlagen, diesen Eltern einheitlich die anteiligen Kosten für Zone eins (25 Euro pro Monat) aufzuerlegen. Der Landkreis erwarte dadurch Mehreinnahmen von 250 000 Euro, so Kuptz. Im Jahr 2021 habe der Kreis für die Fahrten zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 1,38 Millionen Euro bezahlt. Der Betrag werde sich künftig aufgrund gestiegener Dieselpreise noch einmal deutlich erhöhen. Die Eltern dieser Kinder zahlten auch künftig weniger als der Rest. Soziale Härten würden abgefedert.
Geiser betonte, er habe es noch nie verstanden, weshalb er für seine Tochter in der Grundschulzeit nichts bezahlt habe, obwohl sie ja auch einen Platz im Bus besetzt habe. Bei den Sonderschülern bleibe der behindertenbedingte Mehraufwand auch künftig am Kreis hängen. Man verlange nur einen allgemeinen und stark subventionierten Zuschlag, den alle anderen ja auch bezahlten, so Geiser weiter. Härtefälle zahlten auch künftig nichts.
Lösung für Härtefälle
In der Diskussion bezeichnete Gerhard Gaiser (SPD) die SBBZ-Schüler und Grundschüler trotz Geisers Klarstellung als "Verlierer". Ihm fehle die soziale Komponente bei der vorgeschlagenen Lösung. Lutz Wäckers (Grüne) forderte eine genauere Darstellung der jeweiligen Behinderungsgrade der SBBZ-Schüler, weil Schwerstbehinderte ab einem bestimmten Grad sowieso nichts bezahlen müssen. Erst wenn diese Zahlen vorlägen, wisse man, wovon man spreche. Vier Kreisräte enthielten sich am Ende, der Rest stimmte für den Satzungsentwurf.