Sieben Oberbürgermeister entlang der Bahnstrecke Stuttgart-Zürich legen Protest beim Landesverkehrsminister ein.
Zu den Unterzeichnern des Schreibens an Winfried Hermann (Bündnis ’90/Die Grünen) gehört auch Horbs OB Peter Rosenberger (CDU).
Der Brief trägt als Kernbotschaft die Überschrift: „Keine Kappung der Gäubahn – und Bestellung von Schienenverkehr durch das Land, solange Gleise liegen.“ Wichtig ist für die OBs: Nach den aktuellen Entwicklungen gibt es verschiedene Faktoren, die einzeln jeweils bewirken können, dass weiterhin die Gleise der Gäubahn in Stuttgart zwischen Hauptbahnhof und Panoramabahn auf die nächsten Jahre liegen bleiben – wir haben stets mit der einfachen und klar verständlichen Botschaft ,Keine Kappung ohne Alternative’ unsere Forderung formuliert. Wir sehen diese Forderung so bedeutsam wie nie, wie wir in den folgenden Punkten darlegen.“
Erfolg der Umwelthilfe vor Gericht
Die Gleise der Gäubahn müssen erst mal liegen bleiben Dann kommen mehrere Spiegelstriche: „Die dritte Stufe des ETCS kommt nicht, was die versprochenen Kapazitäten von Stuttgart 21 auf ein Niveau reduziert, das zum Ausgleich vor allem für den Nah- und Regionalverkehr zusätzliche infrastrukturelle Kapazitäten erfordert, zum Beispiel für die Gäubahn.
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Kappung führt zum einen zum Beispiel über einen Eilantrag dazu, dass zumindest bis zu einem letztinstanzlichen Urteil die Gleise der Gäubahn erhalten und betrieben werden oder bei einem entsprechenden Urteil auf Dauer. Es gibt keine verbindliche Finanzierung des Pfaffensteigtunnels durch die Bundesregierung beziehungsweise den Bundestag.
Die Neufassung des AEG §23 durch den Bundestag am 18. Oktober 2023 hat zu einer aktuellen Rechtslage geführt, die eine Entwidmung und damit vermutlich auch eine Stilllegung der gesamten Gleise – auch der Gleise der Gäubahn – im gesamten Eisenbahnknoten nicht zulässt. Dies ist ,übergeordnetes öffentliches Interesse’, das auch die geplante Bebauung durch die Landeshauptstadt nicht ermöglicht, sondern erst nach genehmigtem Rückbau und Entwidmung möglich wäre.“
Und weiter: „In dieser Einschätzung beziehen wir uns auf öffentliche Äußerungen des Eisenbahnbundesamtes und des Eisenbahnbeauftragten der Bundesregierung, dem parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer, gegenüber der Stuttgarter Zeitung.“
Anspruch auf eine Direktverbindung zum Hauptbahnhof Die zentralen Forderungen der OBs sind: „Wir haben Anspruch auf eine Direktverbindung zum Stuttgarter Hauptbahnhof und wollen diese auch in Zukunft gesichert sehen. Wir akzeptieren deswegen keine Kappung ohne Alternative. Das Allermindeste ist es, mit einer Kappung zu warten, bis klar ist, dass es verbindlich überhaupt einen verlässlichen Ersatz gibt!“
Erst muss der Pfaffensteigtunnel abgesichert sein
Gleise müssen betriebsbereit gehalten werden Das heißt für die Oberbürgermeister: „Keine Kappung solange der Pfaffensteigtunnel nicht planfestgestellt, nicht vertraglich abgesichert und im Bundeshaushalt enthalten und beschlossen ist! Diesen fügen wir jetzt nach den aktuellen eine weitere, aus unserer Sicht logische und zwingende Forderung hinzu, die auch die Landesregierung und damit sie als zuständigen Minister betreffen: Solange Gleise der Gäubahn liegen, müssen sie betriebsbereit gehalten werden und darauf Regionalverkehr durch das Land bestellt werden! Die Direktverbindung bis zum Hauptbahnhof muss sichergestellt bleiben.
Wir gehen davon aus, dass auch die Landesregierung es für im Kern selbstverständlich hält, auf weiterhin vorhandenen Gleisen der Gäubahn auch den entsprechenden Regionalverkehr zu bestellen und realisieren zu lassen. Brachliegende Gleise der Gäubahn in Stuttgart kämen unserer Auffassung nach einem Schildbürgerstreich gleich.“
Sieben Oberbürgermeister haben unterschrieben Unterschrieben haben die Oberbürgermeister Stefan Belz (Böblingen), Nico Reith (Herrenberg), Peter Rosenberger (Horb), Christian Ruf (Rottweil), Bernd Häusler (Singen), Michael Beck (Tuttlingen) und Jürgen Roth (Villingen-Schwenningen).