Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt. Nach der Urteilsverkündung rastete er aus. Foto: Jürgen Lück

Nach der brutalen Attacke auf zwei Frauen in Horb fällt nun das Urteil des Landgerichts Rottweil. Die Reaktion des Angeklagten sorgt für Unruhe im Saal.

Pünktlich um 14 Uhr verkündet der vorsitzende Richter Karlheinz Münzer das Urteil. Während der Begründung ruft der Angeklagte immer wieder dazwischen: „Das ist viel zu viel.“ Er klatscht in die Hände und verlangte lautstark, seine Familie anrufen zu dürfen. Zwei Justizwachtmeister stellen sich neben ihn, können ihn zunächst jedoch nicht beruhigen.

 

Im Prozess um die sogenannte Poller-Attacke in Horb hat das Landgericht Rottweil den 27-jährigen Angeklagten zu 14 Jahren und zwei Monaten Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal dann zum Eklat.

Münzer führte derweil aus: „Er hat einfach Probleme mit der Impulsivität und der Wutregulation. Er hat Trigger-Punkte. Das spielt eine große Rolle bei der Tat.“ Als der Angeklagte weiter laut wurde und mit dem Stuhl geräuschvoll reagierte, entgegnete der Richter: „Ein bisschen Respekt vor dem Gericht kann man zeigen. Stellen Sie sich mal ganz kurz vor, wie sich ein Opfer von Ihnen fühlt.“

Warum das Gericht so entscheidet Zur Begründung des Urteils erklärte Münzer, das Hauptopfer habe die Gaststätte ohne Angst verlassen und sei arglos gewesen. Das zweite Opfer habe der Angeklagte zunächst niedergeschlagen, weil es seiner Attacke im Weg gestanden habe. „Wer so zuschlägt, handelt mit Tötungsabsicht“, so der Vorsitzende. Das Vorgehen erfülle das Mordmerkmal der Heimtücke. Eine verminderte Schuldfähigkeit schloss das Gericht aus: „Ein klares Nein.“ Zwar habe eine leichte Alkoholkonsumstörung vorgelegen, jedoch keine Intoxikation – trotz etwa 1,2 Promille zur Tatzeit.

Bei der Strafzumessung habe das Gericht insbesondere die Folgen der Tat berücksichtigt. „Der Leidensweg des Hauptopfers wurde von ihr und den Angehörigen eindrucksvoll geschildert. Das haben wir erheblich gewichtet“, sagte Münzer.

Gegensätzliche Plädoyers In den Plädoyers zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung deutlich unterschiedliche Strafmaße gefordert. Staatsanwalt König plädierte auf lebenslange Haft wegen versuchten Mordes. „Bei der Tat hing es vom Zufall ab, ob und wann der Schädel des Opfers bricht. Die kriminelle Energie ist enorm. Der Angeklagte will eine Lappalie durch einen Gewaltexzess rächen“, so der Staatsanwalt.

Der Angeklagte gibt seinem Anwalt Benjamin Waldmüller die Hand. Foto: Jürgen Lück

Verteidiger Benjamin Waldmüller forderte hingegen eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen versuchten Totschlags. Er argumentierte, sein Mandant habe nach dem zweiten Schlag aufgehört – nicht, weil er dazu gezwungen gewesen sei. „Ein weiterer Schlag hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod des Opfers ausgelöst. Das ist kein Vernichtungswillen bis zum Äußersten.“ Zudem sei der Angeklagte nach der Tat nicht geflüchtet und habe sich widerstandslos festnehmen lassen.

Der Verteidiger verwies außerdem auf die persönliche Situation seines Mandanten. Dieser habe es aufgrund seiner Fluchtgeschichte nicht geschafft, in Deutschland heimisch zu werden. Der Vorfall in der Gaststätte habe für ihn eine „publikumswirksame Demütigung“ dargestellt. „Das ist der Punkt, wo er sich verdrängt und isoliert fühlt. Das Fass läuft über, er verliert sich in seiner Wut“, so Waldmüller.

Eklat nach Urteilsverkündung Nach der Urteilsverkündung beruhigte sich der Angeklagte zunächst nicht. Weitere Justizwachtmeister kamen in den Saal. Der 27-Jährige schrie: „Das war 100 Prozent Betrug. Ich wollte reden, der Richter hatte es nicht erlaubt.“ Erst nach rund zehn Minuten ließ er sich aus dem Gerichtssaal führen.

Der vorsitzende Richter Karlheinz Münzer (Mitte) wurde bei der Urteilsverkündung deutlich. Foto: Jürgen Lück

Das Hauptopfer zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. „Ich habe mit fünf Jahren gerechnet. Insofern bin ich mit dem Urteil zufrieden – jetzt habe ich weniger Angst“, sagte die 42-Jährige.