Ein Feuerwerk ist schön, muss aber angemeldet werden. Foto: ©NDABCREATIVITY - stock.adobe.com

Wir haben beim Ordnungsamt der Stadt Rottweil nachgefragt. Vorgaben sind vom Gesetzgeber klar geregelt.

Das Volksfest bei der Stadthalle war längst vorbei und abgebaut. Und doch schreckte Anwohner am Abend des 8. Juni ein nächtliches Feuerwerk in der Nähe der Stadthalle auf.

 

Ist privates Feuerwerk außerhalb von Silvester überhaupt erlaubt? Und darf man es einfach so abfeuern? Wir haben beim Ordnungsamt der Stadt Rottweil nachgefragt. Und schnell ist klar: ohne vorherige Anmeldung darf ein Feuerwerk nicht gezündet werden. Auch nicht im eigenen Garten.

Anmelden ist Pflicht

„Private Feuerwerke müssen bei unserem Ordnungsamt vor der Veranstaltung angemeldet werden“, informiert der Städtische Pressesprecher Tobias Hermann. Und zusätzlich gibt es auch Auflagen, denn nicht jeder darf ein Feuerwerk anzünden, sondern lediglich ein Experte. „Es muss durch einen professionellen Pyrotechniker abgebrannt werden. Und zusätzlich setzen wir in solchen Fällen von privatem Feuerwerk fest, dass das Feuerwerk bis 22 Uhr beendet sein muss“, ergänzt Hermann.

Doch wie war das am 8. Juni? Tobias Hermann beruhigt. Es habe sich hier um eine private Geburtstagsfeier gehandelt. Das Feuerwerk sei ordnungsgemäß von einem Pyrotechniker angemeldet worden. „Insofern war das Feuerwerk zulässig“, sagt der Pressesprecher und fügt an, dass die rechtlichen Grundlagen für dieses Vorgehen einheitlich durch den Gesetzgeber vorgegeben seien.