Der Angeklagte hatte eine Nachricht versandt, die eine Bekannte als Bedrohung sah, da darin von „umbringen“ die Rede war. Foto: Niklas Ortmann

Weil sich eine Frau von ihrem früheren Bekannten bedroht fühlte, erstattete sie Anzeige. Doch vor dem Amtsgericht Oberndorf stellte sich der wahre Grund für die vom Angeklagten gewählten Worte heraus.

So soll der Angeklagte im August 2024 einer Bekannten unter anderem angekündigt haben, sie umbringen zu wollen und ihr die Hand zu brechen, wenn sie ihn und seine Frau nicht in Ruhe lasse. Die Bekannte fühlte sich bedroht und stellte einen Strafantrag.