Der Angeklagte hatte eine Nachricht versandt, die eine Bekannte als Bedrohung sah, da darin von „umbringen“ die Rede war. Foto: Niklas Ortmann

Weil sich eine Frau von ihrem früheren Bekannten bedroht fühlte, erstattete sie Anzeige. Doch vor dem Amtsgericht Oberndorf stellte sich der wahre Grund für die vom Angeklagten gewählten Worte heraus.

So soll der Angeklagte im August 2024 einer Bekannten unter anderem angekündigt haben, sie umbringen zu wollen und ihr die Hand zu brechen, wenn sie ihn und seine Frau nicht in Ruhe lasse. Die Bekannte fühlte sich bedroht und stellte einen Strafantrag.

 

Der Angeklagte holte vor Gericht weit aus, um seine Sicht der Geschehnisse darzulegen. Vor einiger Zeit sei er mit der Anzeigeerstatterin befreundet gewesen und sei hin und wieder mit ihr feiern gegangen. Schließlich habe er über sie auch seine jetzige Frau kennengelernt. Daraufhin habe der dann aber den Kontakt abgebrochen und die Bekannte in den Messengerdiensten und sozialen Netzwerken blockiert.

Das hinderte die 41-Jährige nicht daran, mit dem Angeklagten in Verbindung zu treten, wie vor Gericht deutlich wurde. Sie soll ihn zudem an seinem Arbeitsplatz aufgesucht und soll nach seiner Aussage angefangen haben, zu schreien und ihn lautstark zu beleidigen. Darüber hinaus habe sie ihn erneut über die sozialen Medien kontaktiert, weswegen er sich genötigt sah, eine Antwort zu verfassen.

App verwendet

Dass sich die Geschädigte durch dieses Schreiben bedroht fühle, wäre gar nicht seine Intention gewesen. So sei er zwar in der Lage, deutsch zu sprechen, das Lesen und Schreiben fiele ihm jedoch schwer, weswegen er eine Applikation zur Übersetzung benutzt habe. Und anstelle der ihm vorgeworfenen Bedrohung habe er schreiben wollen: „Wer bist du, dass du meine Ehefrau umbringen willst“. Auch der restliche Inhalt der Nachricht sei eigentlich ganz anders gemeint gewesen.

Häufiger seltsame Sätze

Die Zeugenaussage der Betroffenen stützte diese Anführungen zum Teil. Es sei in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass der Angeklagte seine Nachrichten digital übersetzen ließ. Die dadurch erzeugten Sätze kamen ihr schon häufiger seltsam vor. Sie gab an, sich mittlerweile nicht mehr ganz so stark bedroht zu fühlen.

Erst lesen, dann schicken

Infolgedessen entschuldigte sich der Angeklagte, woraufhin er vom Richter hingewiesen wurde, in Zukunft seine Nachrichten vor dem Abschicken zuerst durchzulesen. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht verständigten sich im Folgenden darauf, das Verfahren einzustellen.